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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin), eine Energielieferantin und Endkundin iSd Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, ließ sich die Einbindung von Abwärme des XXXX in das Fernwärmenetz XXXX („Wärmeauskopplung“) genehmigen und setzte diese Energieeffizienzmaßnahme im Jahr 2015 auch um. Anschließend meldete die Beschwerdeführerin diese in mehrere Teile gegliederte Maßn... mehr lesen...