Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Schopf über die Beschwerde der Frau N. S., vertreten durch Mag. M., gegen den Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, vom 27.06.2016, Zl. MA 40-GR-SA-749229-2015-16, den BESCHLUSS gefasst: I. Das Verwaltungsgericht Wien ist zur Entscheidung über die Beschwerde örtlich unzuständig. römisch eins. Das Verwaltungsgericht Wien ist zur Entscheidung üb... mehr lesen...