Norm: EheG §81 ffEheG §97
Rechtssatz: Schließen Ehegatten (oder Brautleute) über einen während ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zu errichtenden und für deren Dauer gemeinsam zu nutzenden Bau einen formellen Gesellschaftsvertrag, könnte dies eine Beurteilung nach §§ 81 ff EheG im allgemeinen und nach § 97 Abs 1 Satz 2 EheG im besonderen nicht hintanhalten. Entscheidungstexte 6 Ob 688/79 ... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde durch das am 13. September 1978 verkundete und infolge Rechtsmittelverzichtes in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landesgerichtes Feldkirch aus dem Alleinverschulden des Ehemannes geschieden. Mit der am 4. Jänner 1979 erhobenen Klage begehrt die geschiedene Ehefrau die Verurteilung ihres geschiedenen Ehemannes zur Zahlung eines Betrages von 150 000 S samt 4% Verzugszinsen seit 15. September 1978. Dieses Begehren stützt sie im wesentlichen auf folgendes... mehr lesen...