Begründung: Die Streitteile haben am 29. 6. 1991 geheiratet. Die Antragstellerin brachte eine damals etwa 900 m2 große Liegenschaft in die Ehe ein. Die Ehewohnung befand sich im ersten Stock des auf dieser Liegenschaft erbauten Hauses. An der Wohnung im Erdgeschoss hat die Mutter der Antragstellerin ein (verbüchertes) Wohnrecht. Rund 2 Monate nach der Eheschließung schenkte die Antragstellerin dem Antragsgegner einen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft; gleichzeitig erwarben die E... mehr lesen...
Begründung: Entsprechend dem übereinstimmenden Aufteilungsvorschlag der aus gleichteiligem Verschulden geschiedenen Parteien sprachen die Vorinstanzen - umbekämpft - aus, die Antragsgegnerin setze das bisher gemeinsame Rechtsverhältnis an der vor und während der Ehe ausgebauten, im Haus der Eltern der Antragsgegnerin gelegenen Ehewohnung (einer Dachgeschoßwohnung) allein fort. Darüber hinaus verpflichtete das Erstgericht - dem Aufteilungsvorschlag des Antragstellers folgend - die An... mehr lesen...
Begründung: Da sich die Streitteile mit Scheidungsplänen trugen, kam es ab Juni 2001 zu einem Schriftverkehr zwischen der Antragstellervertreterin und der damaligen Vertreterin des Antragsgegners über eine einvernehmliche Ehescheidung und den Abschluss eines Scheidungsvergleiches. Parallel führten die Parteien auch direkte Gespräche zu diesem Thema. Am 16. August 2001 übersandte die damalige Vertreterin des Antragsgegners mit dessen Wissen und Zustimmung ein Fax an die Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zutreffend hat das Rekursgericht den Ausführungen des Antragsgegners zu § 226 ZPO entgegengehalten, dass in einem außerstreitigen Verfahren, in dem ein Ehegatte die Zahlung einer ziffernmäßig bestimmten Ausgleichszahlung geltend macht, nichts dagegen spricht, das nach Ansicht des Antragstellers aufzuteilende Vermögen im Einzelnen zu bezeichnen und schließlich einen Pauschalbetrag geltend zu machen. Eine Ausgleichszahlung... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 1. 6. 1964 die Ehe. Seither war die Antragstellerin ausschließlich im Haushalt tätig und widmete sich der Erziehung der drei ehelichen Kinder; der Antragsgegner war berufstätig. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im Juni 1992 aufgehoben. Mit Urteil des Erstgerichts vom 26. 2. 1997 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; seit 15. 7. 1997 ist diese Entscheidung rechtskräftig. 1977 kaufte der Antragsgegner e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 95 EheG erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung - soweit hier relevant - gerichtlich geltend gemacht wird. Nach herrschender Auffassung ist die Frist des § 95 EheG eine von Amts wegen wahrzunehmende materiellrechtliche Fall-, Ausschluss- oder Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung zum A... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 25. 7. 1994 nach einer bereits langjährigen Lebensgemeinschaft die Ehe. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame Wohnsitz (die Ehewohnung) war in Wien. Die Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 23. 5. 1997 aus dem überwiegenden Verschulden der Frau geschieden. Mit Antrag vom 16. 6. 1997 beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Form, dass ihr die eh... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 10. Juni 1996 mit mündlich verkündetem Scheidungsurteil eines Bezirksgerichts aus dem gleichteiligen Verschulden beider Teile nach Rechtsmittelverzicht beider Streitteile formell rechtskräftig geschieden. Mit Antrag vom 9. Juni 1997, somit fristgerecht, begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Form, daß ihr ein Betrag von 1 Mio S sA als Anteil an den e... mehr lesen...
Begründung: Das auf Ehescheidung gemäß § 49 EheG (aus dem Verschulden des nunmehrigen Antragsgegners) lautende Urteil des Erstgerichtes wurde in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 24. 2. 1997 mündlich verkündet, wobei die Richterin die Kostenentscheidung der schriftlichen Ausfertigung vorbehielt. Die Parteien erklärten sogleich, auf Rechtsmittel zu verzichten. In Form eines Beschlusses vom 1. 9. 1997 hielt diese Richterin fest: "Scheidungsurteil rechtskräftig s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Erbe nach seiner verstorbenen Mutter, die unter anderem Eigentümerin eines Wiener Einfamilienhauses mit (nun) nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen war. Am 7.11.1991 schloß die Rechtsvorgängerin des Klägers mit dem Beklagten über eine in ihrem Haus befindliche Wohnung einen ab 1.12.1991 auf ein Jahr befristeten Mietvertrag. Dieser wurde in der Folge einvernehmlich auf ein weiteres Jahr bis 30.11.1993 verlängert. Die Vermieterin verstarb a... mehr lesen...
Begründung: Alfred und Ulrike B***** waren vom 11.9.1971 bis 16.12.1986 verheiratet; ihre Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der am 27.2.1979 geborene gemeinsame Sohn Oliver befindet sich auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs der Eltern in Pflege und Erziehung des Vaters. Am 4.12.1987 beantragte Alfred B***** (in weiterer Folge Antragsteller genannt), am 15.12.1987 Ulrike B***** (in weiterer Folge Antragsgegnerin gen... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26.5.1976 die Ehe, aus der die am 16.12.1977 geborene Iris F*** und der am 6.5.1982 geborene Markus F*** stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21.(31.)10.1986 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin blieb mit den Kindern, nachdem der Antragsgegner die häusliche Gemeinschaft schon im April 1986 aufgehoben hatte, weiterhin in der rund 90 m2 großen Ehewohnung i... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 5. Juni 1986 wurde die zwischen den Parteien am 11. Mai 1963 geschlossene Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der Ehe entstammen die Kinder Wilhelm, geboren am 20. August 1963, Silvia, geboren am 28. April 1968, und Hans-Peter, geboren am 5. Jänner 1970. Nach einem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Vergleich werden die elterlichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 144 ABGB hinsichtlich Silvi... mehr lesen...
Begründung: Die 1941 und 1929 geborenen Streitteile schlossen am 27. Oktober 1962 die Ehe. Über Klage und Widerklage schied das Landesgericht Innsbruck mit Urteil vom 9. November 1983, 14 Cg 525/81-52, zugestellt am 18. November 1983, die Ehe der Streitteile; es sprach aus, daß die Schuld der Antragstellerin überwiege. Dieses Urteil wurde in der Hauptsache nur von der Antragstellerin mit dem Antrag bekämpft, die Widerklage des Antragsgegners abzuweisen. Das Oberlandesgericht Innsb... mehr lesen...
Die von den Parteien am 10. 2. 1951 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. 10. 1978 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Antragsgegner das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien war bereits seit Jänner 1970 aufgelöst. Zwei minderjährige Kinder befinden sich nach der Ehescheidung im Haushalt der Antragstellerin. Sie benützt die ehemalige Ehewohnung in ihrem Elternhaus, das ihr zu 3/8 g... mehr lesen...
Die am 22. 10. 1955 geschlossene Ehe des Antragstellers Manfred G mit der Antragsgegnerin Gertrud G wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 31. 5. 1979, 2 Cg 154/79-7, aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden; das Urteil ist seit 7. 6. 1979 rechtskräftig. Aus der Ehe stammen die Kinder Günter, geb. 23. 10. 1956, und Heinz, geb. 24. 4. 1960. Die Antragsgegnerin trat mit 1. 7. 1947 in die zu HRA 496 des Landesgerichtes Feldkirch protokollierte Firma Albert A KG... mehr lesen...
Die am 13. Mai 1953 zwischen dem 1931 geborenen Antragsgegner und der 1934 geborenen Antragstellerin geschlossene Ehe wurde aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Das Scheidungsurteil ist seit 14. Juli 1978 rechtskräftig. Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind Eigentümer je eines Hälfteanteiles an der Liegenschaft EZ 2331 KG. A mit dem Grundstück 1802. Auf diesem von den beiden Eheleuten im Jahr 1964 käuflich erworbenen Grundstück wurde in den Jahren 1968/69 das Einfamil... mehr lesen...