Norm: EheG §68a Abs2 EheG § 68a heute EheG § 68a gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999
Rechtssatz: Die in § 68a Abs2 EheG aufgezählten Begriffe "Dauer der ehelichen Gemeinschaft", "Alter" und "Gesundheit" sind zu dem Begriff "Mangels an Erwerbsmöglichkeiten" als... mehr lesen...
Norm: EheG §68a Abs2 EheG § 68a heute EheG § 68a gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999
Rechtssatz: Auch in dem Fall, dass der Ehegatte erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Ehescheidung aus den im § 68a Abs 2 EheG genannten Gründen nicht oder nicht zur Gänze sel... mehr lesen...