Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 18.5.1961 geheiratet. Es war beiderseits die erste Ehe, der die Kinder Hermann, geboren am 26.10.1962, und Günther, geboren am 16.1.1971, entstammen. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Reinsberg. Die Klägerin begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Sie wirft ihm Vernachlässigung der Familie, Alkoholmißbrauch und Mißhandlungen vor. Der Beklagt... mehr lesen...