Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, und die Beklagte, eine kenianische Staatsangehörige, schlossen am 8. Jänner 2003 miteinander in Mombasa (Kenia) die (für beide erste) Ehe, der keine Kinder entstammen. Der letzte gemeinsame Aufenthalt war in Wien. Die Parteien hatten einander in Kenia kennen gelernt. Die Beklagte war etwa Ende Jänner 2003 mit ihrem Sohn (aus einer früheren Beziehung) nach Österreich gereist. Am 9. April 2004 stellte man in einem Krankenhau... mehr lesen...
Norm: EheG §37 Abs2
Rechtssatz: Die Aufhebung der Ehe ist ausgeschlossen, wenn der Ehegatte nach Entdeckung des Irrtums zu erkennen gegeben hat, daß er die Ehe fortsetzen will. Zu einer solchen Bestätigung der aufhebbaren Ehe bedarf es der sicheren Kenntnis des wahren Sachverhaltes, der Kenntnis der Tatsachen, die die Aufhebung begründen, in ihrer Tragweite und in ihren Auswirkungen. Der anfechtungsberechtigte Ehegatte muß sein Aufhebungsrecht ... mehr lesen...
Norm: EheG §37 Abs2
Rechtssatz: Das Begehren auf Aufhebung der Ehe ist sittlich insbesondere dann nicht gerechtfertigt, wenn der Aufhebungsgrund im Laufe der Jahre seine Bedeutung verloren oder wenn er sich auf die Gestaltung der Ehe in keiner Weise ungünstig ausgewirkt hat. § 37 Abs 2 EheG stellt nicht auf den Ausgleich von Härten ab. Entscheidungstexte 1 Ob 331/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...