Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Emad S*****, geboren am 13. Dezember 1979 in Qu*****, vertreten durch Dr. Guido Kollmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Manuela H*****, geboren am 20. Dezember 1968 in W*****, wegen Ehescheidung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Staatsanwaltschaft Wien, 1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11, gegen die beklagten Parteien 1. B***** O*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Ingeborg Lehner, Rechtsanwältin in Wien, und 2.... mehr lesen...
Norm: EheG §23EheG §49 D
Rechtssatz: Das Vorliegen einer allenfalls ungültigen Ehe (hier: Namens- und Staatsangehörigkeitsehe) steht einem Scheidungsbegehren nach § 49 EheG bis zu einer rechtskräftigen Nichtigerklärung der Ehe nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 294/02b Entscheidungstext OGH 05.12.2002 2 Ob 294/02b 5 Ob 155/02h En... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 Abs1EheG §23
Rechtssatz: Die Präklusivwirkung wegen Verschleppungsabsicht und Verzögerungsabsicht ist auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz erfaßten Verfahren über die Nichtigerklärung einer Ehe (§ 23 EheG) anwendbar. Entscheidungstexte 9 Ob 190/99b Entscheidungstext OGH 03.11.1999 9 Ob 190/99b Veröff: SZ 72/166 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §23MRK Art12MRK Art14
Rechtssatz: Art 12 MRK enthält einen Ausübungsvorbehalt; das staatliche Recht darf das Recht der Eheschließung ausgestalten, aber keine diskriminierenden Schranken iSd Art 14 MRK festlegen. Durch § 23 EheG wird die Ehefreiheit in ihrem Wesensgehalt nicht eingeschränkt. Entscheidungstexte 1 Ob 389/97f Entscheidungstext OGH 27.01.1998 1 Ob 389/97f ... mehr lesen...
Norm: EheG §20EheG §23
Rechtssatz: Ein von der hiefür zuständigen ausländischen Behörde ausgestellter Auszug aus dem Heiratsregister (hier einer Gemeinde der Teilrepublik Serbien) vermittelt den äußeren Anschein einer Ehe. Diese ist keine sogenannte "Nichtehe", sondern eine mit Nichtigkeitsklage (§ 23 EheG) anfechtbare Ehe. Entscheidungstexte 6 Ob 65/97w Entscheidungstext OGH 26.05.19... mehr lesen...
Norm: AuslBG §1AuslBG §15EheG §23StbG §11aMRK Art8
Rechtssatz: Die Nichtigerklärung einer lediglich zur Erlangung der Staatsbürgerschaft geschlossenen Ehe vestößt nicht gegen Art 8 MRK. Der Hinweis in Art 8 Abs 2 MRK auf das Prinzip der Demokratie, aber auch der Begriff der Notwendigkeit müssen zwar zu einer einschränkenden Auslegung der das Grundrecht begrenzenden Normen führen. Die analoge Anwendung des Nichtigkeitstatbestandes der Staatsbürg... mehr lesen...