Norm: 4.DVEheG §24 EheG §115 EheG § 115 heute EheG § 115 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
BMJ 10.1.1967, Z 424.470-7a/66 BMJ 10.1.1967, Ziffer 424 Punkt 470 -, 7 a, /, 66 Zufolge der mit Urteil des LG Salzburg vom 22.05.1928 ausgesprochenen Scheidung der Ehe von Tisch und Bett un... mehr lesen...
Norm: BThPG §17 EheG §115 BThPG § 17 heute BThPG § 17 gültig ab 01.09.1958 EheG § 115 heute EheG § 115 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Die Ehe zwischen Michael und Leopoldine F. wurde 1937 einverständlich von Tisch und Bett geschieden; ein Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist nicht erfolgt. 1938 wurde die Ehe gemäß § 115, Abs. 1 EheG. geschieden. 1941 schloß Leopoldine F. die Ehe mit Sch. Am 7. August 1945 ist Michael F. ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Die Ehe zwischen Michael und Leopoldine F. wurde 1937 einverständlich von Tisch und Bett geschieden; ein... mehr lesen...
Norm: ABGB idF 1.Teilnov §757 EheG §115 EheG § 115 heute EheG § 115 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Das gesetzliche Erbrecht der nach § 115 Abs 4 EheG geschiedenen Ehegattin erlischt durch ihre Wiederverehelichung. Das gesetzliche Erbrecht der nach Paragraph 115, Absatz 4, EheG gesc... mehr lesen...