Entscheidungsgründe: Mit der am 10. Juni 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage (6 Cg 264/81) begehrte der hier beklagte Mann als Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der nun klagenden Frau als Beklagte (§ 49 EheG). Bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung über jene Klage am 8. Juli 1981 erschien die Frau als dort Beklagte mit dem von ihr am gleichen Tag bevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Otto A***. Die folgende Verhandlung am 10. August 1981 besu... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner schlossen miteinander am 28. Juni 1958 die beiderseits erste Ehe, der ein am 12. Oktober 1958 geborener Sohn entstammt. Am 12. September 1980 brachte der Antragsgegner gegen die Antragstellerin beim Landesgericht Salzburg eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage ein, die er in der Folge auch auf die §§ 50, 51 und 55 EheG gründete. Die Antragstellerin war in diesem Verfahren zunächst von Rechtsanwalt Dr. W***, dem sie am 18. Okto... mehr lesen...
Die Streitteile schlossen am 27. November 1965 die Ehe. Sie sind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war Wien. Die Beklagte stammt aus einer in psychischer Hinsicht belasteten Familie. In Anbetracht dieser erblichen Belastung gewann die bei ihr bestehende endogene Disposition im Anschluß an eine schwere somatische Krankheit langsam an Manifestation. Vor Ausbruch eines schizophrenen Schubes kommt es zu einem neurasthenischen Vorstadium, das ma... mehr lesen...
Norm: EheG §2 EheG §102 EheG Art. 18 § 2 heute EheG Art. 18 § 2 gültig ab 01.01.1978 EheG § 102 gültig von 01.07.2007 bis 30.06.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 102 gültig von 01.07.1984 bis 30.06.2007 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte in erster Linie die Scheidung ihrer Ehe aus dem Gründe: des § 51 EheG., weil der als notorischer Trinker zeitweilig angehalten gewesene Beklagte nach dem im Anhaltungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten einem Geisteskranken gleichzuhalten sei. Sie erhob ferner gegen den Beklagten den Vorwurf schwerer Eheverfehlungen (Vernachlässigung der Sorgepflicht, Trunkenheitsexzesse, Mißhandlungen), behauptete, daß die Ehe aus dem Verschulden des Beklagten unhe... mehr lesen...
Norm: EheG §102 HfD 28.08.1813 allgJGS 1595 allgJMV 1897 §4 ZPO §1 ff Ba EheG § 102 gültig von 01.07.2007 bis 30.06.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 102 gültig von 01.07.1984 bis 30.06.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 136/1983 ZPO § 1 heute ... mehr lesen...