Begründung: Die Ehe der Eltern des jetzt 17-jährigen unterhaltsberechtigten Sohnes wurde 1994 vor einem ukrainischen Gericht geschieden. Mutter und Kind leben seit 1992 in Österreich. Der Mutter wurde mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vom 11. 12. 1997 die Obsorge übertragen. Der Vater hat sich wiederverehelicht. Er lebt mit seiner zweiten Gattin und der aus dieser Ehe stammenden, am 20. 12. 1995 geborenen Tochter in Deutschland. Der durch seine Mutter vertretene Sohn beantra... mehr lesen...
Begründung: Der am 11. 2. 1994 in Wien geborene Kläger wächst bei seiner Mutter in Österreich auf. Er hatte zunächst die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach erfolgreicher Bestreitung der ehelichen Geburt ist er Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien. Der Beklagte wohnt und arbeitet in der Schweiz. Er ist ebenfalls Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien. Mit am 27. 1. 1998 eingebrachter Klage begehrte der minderjährige Kläger die Feststellung der Vaterschaft de... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 17. 7. 1995 wurde der am 16. 6. 1993 verstorbene Stefanos S***** als Vater der nachgeborenen mj. Klägerin, die im Haushalt ihrer Mutter in I***** lebt, rechtskräftig festgestellt. Der Verstorbene war griechischer Staatsbürger und wohnte zuletzt in Griechenland. Die Beklagten sind (nach griechischem Recht) seine gesetzlichen Erben; die Erst- und Zweitbeklagten sind seine Eltern, die Drittbeklagte seine Schwester. Gestüt... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Grundgerichtes in Brcko, ehemals Sozialistische Republik Bosnien und Herzegowina, vom 14. 8. 1990, das in Anwesenheit des Beklagten und seines Rechtsvertreters gefällt wurde, wurde festgestellt, daß der Beklagte Markovic M*****, Sohn des Simo aus Kopanica, der leibliche Vater des minderjährigen Klägers J***** Zdenko, geboren am 20. 9. 1981 in Brcko, ist und angeordnet, daß er in das Geburtsmatrikelbuch der Gemeinde Brcko als Vater des minderjährigen ... mehr lesen...
Begründung: Die vier minderjährigen ehelichen Kinder sind türkische Staatsbürger und wohnen in Wien im Haushalt der Mutter. Dieser kommt die alleinige Obsorge zu (ON 18). Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Unterhaltssachwalter der Kinder beantragte am 12.7.1996, den Vater zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen zu verpflichten. Das Erstgericht gab mit seiner vom Rechtspfleger gefaßten Entscheidung dem Unterhaltsantrag der Kinder teilweise statt. Es ermittelte eine Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1990 (ON 125/II.Band), wurde die Obsorge für die beiden Minderjährigen, die beide österreichische Staatsbürgerinnen sind, den Eltern entzogen und der Großmutter mütterlicherseits übertragen; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Tagsatzung vom 14.Februar 1990 (ON 126/II.Band), an der die Großmutter mütterlicherseits und der damals schon in Prag ansässige eheliche Vater teilnahmen, erörterte der Rechtspfleger die Unterhaltsfra... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen sind die ehelichen Kinder der seit 6.4.1987 geschiedenen Eheleute Karl und Ülker S*****. Eltern und Kinder sind österreichische Staatsbürger, die Mutter besitzt auch die türkische Staatsbürgerschaft. Die Obsorge steht seit 19.5.1987 dem Vater zu. Ab 1.12.1989 war die Mutter zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.500 für die minderjährige Sabrina und S 1.300 für die minderjährige Simone verpflichtet. Dieser Unterhaltsbemessung lag das ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Aufgrund des im Scheidungsverfahren geschlossenen und in der Folge pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleiches (ON 13) verblieb die mj. Carima in Pflege und Erziehung des Vaters, während ihr am ***** geborener Bruder Philipp in die Obsorge der Mutter kam. Die Mutter lebt derzeit mit dem Sohn bei ihrer Familie in Griechenland. Sie verfügt über kein eigenes Einkommen. Über Antrag des Vaters setzte das Erstgericht d... mehr lesen...
Begründung: Manfred O***, geboren am 4.April 1982, Christian O***, geboren am 1.Feber 1984, und Michael O***, geboren am 21.Jänner 1985, sind die (unehelichen) Kinder Rosalinda O*** und des Manfred H***. Die Mutter und die Kinder sind philippinische Staatsangehörige. Die Mutter lebt seit dem Jahre 1980 in Wien; sie ist im Neurologischen Krankenhaus der Stadt Wien, Rosenhügel, als Krankenschwester beschäftigt und bewohnt im Schwesternheim ein 20 m2 großes Zimmer. Sie verfügt über... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige Goran I***, geboren am 20.Dezember 1972, hält sich seit Anfang Jänner 1988 in Wien bei seinem Vater auf. Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Urteil eines jugoslawischen Gerichtes vom 19.Juni 1984 geschieden. Das Sorgerecht für den Minderjährigen wurde dem Vater zugeteilt. Vater und Mutter halten sich derzeit in Wien auf. Sie und der Minderjährige sind jugoslawische Staatsangehörige. Am 8.Jänner 1988 beantragte der Vater, die Mutter ab de... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Dominik Helmut J*** ist das uneheliche Kind der Anna J*** und des Erwin H***. Er befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter in Feldkirch-Gisingen und besucht derzeit das Bundesoferstufenrealgymnasium Feldkirch. Erwin H*** hat im Mai 1968 vor dem Jugendsekretariat des Bezirkes Horgen, Amtsvormundschaft, die Vaterschaft zum mj. Dominik Helmut J*** anerkannt und sich verpflichtet, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von sFr 160,-- zu entrichten, und zwa... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. April 1971 in Mala Kamenica geschlossenen Ehe des Spasoje I***** und der Slavica I***** entstammen die am 7. September 1972 geborene Sladjana I*****, die am 24. Juni 1975 geborene Suzana I***** und die am 11. April 1977 geborene Silvana I*****. Die Kinder sind wie ihre Eltern jugoslawische Staatsangehörige. Am 9. März 1983 hatte die Mutter beim Bezirksgericht Gastein behauptet, die älteste Tochter halte sich bei den väterlichen Großeltern in Jugoslawien auf, d... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10Haager Unterhaltsstatutabk Art1
Rechtssatz:
Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" im Sinne des Haager Unterhaltsübereinkommens (Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland). BGH vom 05.02.1975, IV ZR 103/73; Veröff: NJW 1975,1068 BGH vom 05.02.1975, römisch vier ZR 103/73; Veröff: NJW 1975,1068
Entscheidungstexte 2 Ob 544/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die am 15. August 1975 geborene Tatjana M ist ein eheliches Kind der Ehegatten Ruggero und Isabella M. Der Vater und das Kind sind italienische Staatsbürger. Die Eltern leben seit 11. August 1979 getrennt. Der Vater wohnt in B (Provinz Vicenza), die Mutter in Wien. Das Kind befindet sich bei der Mutter. Die Mutter stellte beim Erstgericht den Antrag, sie zu ermächtigen, das Kind zu pflegen, zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und zu vertreten. Sie brachte vor, sie sei österrei... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10 JWG §26 JWG § 26 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des JWG auf ausländische Kinder richtet sich nicht nach den Regeln des Internationalen Privatrechtes, sondern denen des öffentlichen Rechtes, das hier vom Territorialitätsprinzip beherrscht wird. ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10 StbG §17 Abs1 litb StbG §19 Abs3 StbG § 17 heute StbG § 17 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2013 StbG § 17 gültig von 01.07.2011 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011 StbG § 17 gülti... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §104.DVEheG §14 JN §1 A JN §109 ABGB § 142 heute ABGB § 142 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 142 gültig von 12.01.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB §... mehr lesen...
Die minderjährige Nadja A wurde am 20. Feber 1966 in H von Annemarie S außer der Ehe geboren. Der ägyptische Staatsangehörige Achmed Mohammedt A anerkannte am 28. März 1966 vor dem Stadtjugendamt 1 die Vaterschaft zu diesem Kinde. Die Eltern der Minderjährigen schlossen am 10. August 1973 vor dem Standesamt H die Ehe. Mit dem rechtskräftigen Beschluß vom 7. November 1973 stellte das Erstgericht fest, daß die minderjährige Nadja S durch die Heirat ihrer Eltern die Rechtsstellung ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §104.DVEheG §14 JN §109 Abs1 ABGB § 142 heute ABGB § 142 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 142 gültig von 12.01.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 142... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10
Rechtssatz:
Dem § 10 4.DVEheG entspricht in Italien Art 20 Abs 1 der Einführungsbestimmungen zum Codice civile; er wird damit auch von der Kollisionsnorm des italienischen Rechtes angenommen (Schwimann in JBl 1960,46). Dem Paragraph 10, 4.DVEheG entspricht in Italien Artikel 20, Absatz eins, der Einführungsbestimmungen zum Codice civile; er wird damit auch von der Kollisionsnorm des italienischen Rechtes angenommen... mehr lesen...
Nach rechtskräftiger Zurückweisung der Klage hinsichtlich des Teilbegehrens auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft des Beklagten wies der Erstrichter das restliche Klagebegehren auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages ab. Nach seinen Feststellungen hat der Beklagte, der französischer Staatsangehöriger ist, anläßlich seiner Befragung vor der österreichischen Botschaft in Paris am 22. Dezember 1970 erklärt, daß er vom Feber 1967 bis zu seiner Abreise am 31. Mai 1967 mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I ABGB §187 ff4.DVEheG §10 ABGB § 142 heute ABGB § 142 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 142 gültig von 12.01.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 142 gültig von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I ABGB §879 BIIa14.DVEheG §104.DVEheG §144.DVEheG §18 ABGB § 142 heute ABGB § 142 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 142 gültig von 12.01.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Beide Elternteile beantragen wechselseitig, die Pflege und Erziehung der Kinder dem jeweiligen Antragsteller zu überlassen. Das Erstgericht hat dem Antrag der Mutter stattgegeben und jenen des Vaters abgewiesen. Es traf im wesentlichen folgende Feststellungen: Die Eltern haben am 26. August 1961 vor dem Standesamt I die Ehe geschlossen. Die Mutter hat vom Amt der Tiroler Landesregierung die Bewilligung zur Beibehaltung der öst... mehr lesen...
Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10StbG 1965 §19
Rechtssatz:
§ 19 StbG 1965 geht als spezielle Kollisionsnorm der allgemeinen Kollisionsnorm des § 10 der 4.DVEheG vor. Paragraph 19, StbG 1965 geht als spezielle Kollisionsnorm der allgemeinen Kollisionsnorm des Paragraph 10, der 4.DVEheG vor.
Entscheidungstexte 8 Ob 278/70 Entscheidungstext OGH 15.12.1970 8 Ob 278/70 Veröff: S... mehr lesen...
Der am 9. Mai 1965 geborene mj Bassam Samir Mohamed Al T entstammt der standesamtlich geschlossenen, inzwischen mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 15. Juli 1966 rechtskräftig aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschiedenen Ehe der Christine Al T, geborenen F, und des Samir Al T. Das Erstgericht verfügte mit Beschluß vom 2. Juli 1970: 1. Abweisung des Antrages des ehelichen Vaters, den Minderjährigen seiner Verfügungsgewalt nach jordanischem Re... mehr lesen...
Norm: BGB §1626BGB §16714.DVEheG §10StbG 1965 §19 Abs2
Rechtssatz:
Mutter eines deutschen Kindes als dessen gesetzliche Vertreterin.
Entscheidungstexte 1 Ob 253/70 Entscheidungstext OGH 10.12.1970 1 Ob 253/70 Veröff: SZ 43/228 = EvBl 1971/168 S 297 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Eltern der minderjährigen Vera Erna H haben am 24. Februar 1962 in Niederösterreich die Ehe geschlossen. Der Vater und die Minderjährige sind deutsche Staatsbürger, während die Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Mit Urteil des Landgerichtes Berlin vom 6. März 1964 wurde die Ehe der Eltern aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Die Minderjährige blieb zunächst in Obhut der mütterlichen Großmutter in H bei Krems; nunmehr befindet sie sich bei ihrer Mutter i... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 C4.DVEheG §10Haager Unterhaltsstatutabk Art1Haager Unterhaltsstatutabk Art4 ABGB § 163 heute ABGB § 163 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 163 gültig von 01.01.2005 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ... mehr lesen...