Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 6. Mai 1996 fest, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Beschäftigung als Garderobier beim Dienstgeber "Republik Österreich, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Österreichischer Bundestheaterverband, Publikumsdienst" in den in Anlage 1 zu diesem Bescheid bezeichneten Zeiten der Voll- (Kranken-, Unfall-Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Die in dieser Anlage genannten Zeitr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/01 Arbeitsvertragsrecht66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1154b idF 2000/I/044;AngG §8 Abs1;AngG §9 Abs1;AngG §9 Abs3;EFZG §2 idF 1990/300;EFZG §5;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 2 EFZG (hier idF BGBl. Nr. 300/1990) und des § 5 EFZG sind den im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen der §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 des Angestelltengeset... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Februar 1993 sprach die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse unter Berufung auf §§ 2 Abs. 1, 8 und 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sowie § 367 ASVG gegenüber der mitbeteiligten Partei aus, dass diese verpflichtet sei, der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse den Betrag von S 6.960,38 innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides zurückzuerstatten. Nach der Begründung: habe sich (der Arbeitnehmer der mitbeteiligten Partei) Johannes S. v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1324;EFZG §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0092 E 7. Dezember 1983 VwSlg 11251 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 2 EFZG entspricht jenen der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB (Hinweis E OHG 19.4.1977 4 Ob 64/77, Slg 9580). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Februar 1993 sprach die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse unter Berufung auf die §§ 2 Abs. 1, 8 und 12 Abs. 1 Z. 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sowie § 367 ASVG gegenüber der mitbeteiligten Partei aus, dass für (deren Arbeitnehmer) Franz K. anlässlich seiner Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Unglücksfall) vom 16. Juni bis 14. Juli 1991 kein Anspruch auf Erstattung im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes bestehe. Nach der Begründung: habe s... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1324;EFZG §2;VStG §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0210 E 9. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ob ein die Zurechnungsfähigkeit ausschließender Rauschzustand vorliegt, ist eine Frage der Beurteilung durch einen medizinischen Sachverständigen (Hinweis E 11.12.1981, 81/02/0309). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1324;EFZG §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0092 E 7. Dezember 1983 VwSlg 11251 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 2 EFZG entspricht jenen der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB (Hinweis E OHG 19.4.1977 4 Ob 64/77, Slg 9580). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ersuchte mit Schreiben vom 5. August 1994 die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Steiermark, ihr als Arbeitgeberin und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse (in der Folge: GKK) eine Mitteilung über die klare Einstufung - ob Krankheit oder Arbeitsunfall - zukommen zu lassen. Der in ihrem Betrieb seit 1. August 1977 beschäftigte Rauchfangkehrer Johann R. habe sich während seines am 11. April 1994 beginnenden Urlaubes als Mitglied einer Ortsfeuerw... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ASVG §24 Abs1 Z1;ASVG §24 Abs2;ASVG §28 Abs1;ASVG §367;EFZG §18;EFZG §2;
Rechtssatz: Die Feststellung, daß eine Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalles ist, kommt ausschließlich der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zu (und ist überdies eine Leistungssache). European Case Law Identif... mehr lesen...
Den im Verwaltungsverfahren ergangenen Bescheiden liegt folgender, vom Landesgericht Feldkirch in seinem rechtskräftigen Urteil vom 7. Juni 1990 festgestellter, für das Beschwerdeverfahren bedeutsamer und zwischen den Parteien unstrittiger Sachverhalt zugrunde: Am 26. Oktober 1989 spielten T und der Dienstnehmer der mitbeteiligten Partei G sowie weitere türkische Staatsangehörige in einem Cafe in L um Geld Karten. Dabei gerieten T. und G. in einen Streit, weil sich G. geprellt füh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Oktober 1990 stellte die mitbeteiligte Oberösterreichische Gebietskrankenkasse fest, daß die Beschwerdeführerin infolge des Verfalles der Erstattungsansprüche gemäß § 11 EFZG keinen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgeltes nach § 8 EFZG für Zeiträume vor dem 29. Mai 1988 habe. Nach der Bescheidbegründung sei anläßlich einer Beitragsprüfung bei der Beschwerdeführerin am 29. Mai 1990 festgestellt worden, daß die Beschwerdeführerin laut Lohnkonto das Entgel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §11;EFZG §2;VwRallg;
Rechtssatz: § 11 EFZG knüpft den Beginn der festgesetzten Fallfrist nicht an das Ende der Einklagbarkeit des Anspruches auf Fortzahlung des Entgeltes "mit dem Ablauf der Verjährungsfrist", sondern an das "Ende des Anspruches auf Fortzahlung des Entgeltes im Sinne dieses Bundesgesetzes". Diese Formulierung... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1324;EFZG §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0092 E 7. Dezember 1983 VwSlg 11251 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 2 EFZG entspricht jenen der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB (Hinweis E OHG 19.4.1977 4 Ob 64/77, Slg 9580). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1486 Z5;EFZG §11;EFZG §2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Erstattung gem § 11 EFZG muß bei sonstigem Verlust binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, bis zu dem der Arbeitnehmer, auf den sich der Erstattungsanspruch bezieht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, beim Krankenver... mehr lesen...
Den im Verwaltungsverfahren ergangenen Bescheiden liegt folgender, für das Beschwerdeverfahren bedeutsamer und zwischen den Parteien unstrittiger Sachverhalt zugrunde: Am 6. September 1987 gegen 2.00 Uhr früh fuhren die beiden Söhne des Beschwerdeführers, nämlich der am 16. März 1959 geborene Erich und der am 30. September 1964 geborene Christian G. - nachdem sie alkoholische Getränke konsumiert hatten - mit ihren Personenkraftfahrzeugen von Scheifling auf der Bundesstraße 96 in R... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1324;EFZG §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0092 E 7. Dezember 1983 VwSlg 11251 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 2 EFZG entspricht jenen der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB (Hinweis E OHG 19.4.1977 4 Ob 64/77, Slg 9580). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1324;EFZG §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0092 E 7. Dezember 1983 VwSlg 11251 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 2 EFZG entspricht jenen der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB (Hinweis E OHG 19.4.1977 4 Ob 64/77, Slg 9580). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1324 impl;EFZG §2;EFZG §8;EFZG §9;VwRallg;
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn außer einer Mißachtung des Vorranges auch noch eine Alkoholbeeinträchtigung vorgelegen ist (zur "Alkoholbeeinträchtigung" Hinweis E VS 10.10.1973, 2041/71, VwSlg 847... mehr lesen...