Entscheidungsgründe: Der seit 16. 8. 2006 als Arbeiter bei der Beklagten beschäftigte Kläger erlitt am 21. 8. 2006 einen Arbeitsunfall und ist seither durchgehend arbeitsunfähig. Das Arbeitsverhältnis endete am 27. 10. 2006 durch Arbeitgeberkündigung. Der Kläger war bis 21. 10. 2007 im Krankenstand und bezieht seit 22. 10. 2007 den Pensionsvorschuss auf die von ihm beantragte Invaliditätspension. Der Kläger begehrt nunmehr unter Berufung auf § 5 EFZG Entgeltfortzahlung für die Zeit... mehr lesen...
Norm: EFZG §2 Abs1EFZG §2 Abs4
Rechtssatz: Bei ununterbrochen fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung entsteht mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn der Arbeitnehmer zuerst wegen Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches kein Entgelt mehr erhalten hatte (Abgehen von 8 ObA 2132/96d). Entscheidungstexte 8 ObA 163/98y ... mehr lesen...
Norm: EFZG §2 Abs1EFZG §2 Abs4EFZG §5
Rechtssatz: Nach Beendigung des Entgeltfortzahlungsanspruches entsteht bei fortdauerndem Krankenstand im neuen Arbeitsjahr kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch. Entscheidungstexte 8 ObA 2132/96d Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 2132/96d Veröff: SZ 70/67 8 ObA 163/98y Entscheidungstext OGH... mehr lesen...