Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx, über die Säumnisbeschwerde der xxx GmbH, vertreten durch Mag. xxx, xxx, xxx, vom 02.02.2026 wegen Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – IFG gemäß § 28 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx, über die Säumnisbeschwerde der xxx GmbH, vertreten durch Mag. xxx, xxx, xxx, vom 02.02.2026 wegen Zugang zu ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx, über die Säumnisbeschwerde des xxx, wohnhaft in xxx, xxx, vom 20.01.2026 wegen Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – IFG gemäß§ 28 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx, über die Säumnisbeschwerde des xxx, wohnhaft in xxx, xxx, vom 20.01.2026 wegen Zugang zu Informationen nach dem Informationsfrei... mehr lesen...