Entscheidungsgründe: Der Antragsteller (Im Folgenden: ASt) wandte sich per E-Mail vom 27.05.2026 an mehrere E-Mail-Empfänger, darunter auch „infobegehren.infra@oebb.at“ sowie zahlreiche weitere Empfänger in CC, und führte nach der Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ zunächst aus: „Sie haben am 12.04.2026 meine IFG-Anfrage zu einem aktuellen Problem im Tiroler Nahverkehr erhalten und es nicht geschafft, diese innerhalb der dafür vorgesehenen Frist innerhalb von vier Wochen zu beantw... mehr lesen...