Begründung: ,
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem angefochtenen Bescheid den beschwerdeführenden Parteien, gestützt auf § 5 APAB-Untersuchungskostenverordnung – APAB-UKV, die aufgrund einer Untersuchung gemäß § 61 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG angefallenen Kosten in Höhe von EUR XXXX vor. 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem ang... mehr lesen...
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Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem angefochtenen Bescheid den beschwerdeführenden Parteien, gestützt auf § 5 APAB-Untersuchungskostenverordnung – APAB-UKV, die aufgrund einer Untersuchung gemäß § 61 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG angefallenen Kosten in Höhe von EUR XXXX vor. 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem ang... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der XXXX 1. Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der römisch 40 2. Mit Beschluss des Vorstandes der APAB wurde gegen den Beschwerdeführer ein Sanktionsverfahren gemäß § 62 APAB eingeleitet. 2. Mit Beschluss des Vorsta... mehr lesen...