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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Am 15.06.2023 brachte die XXXX (in Folge „Beschwerdeführerin“) einen Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Bescheinigung gemäß § 36 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) bei der APAB (in Folge „belangte Behörde“) ein. Dem Antrag waren die in § 36 Abs. 1 2. Satz APAG genannten verpflichtenden Beilagen angeschlossen. 1. Am 15.06.2023 brachte die römisch 40 (in Folge „Bes... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom XXXX bescheinigte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätssicherungsprüfung. Gemäß § 35 Abs. 3 iVm § 25 APAG befristete sie die Bescheinigung auf den XXXX (18 Monate ab dem Tag nach dem Fristablauf der vorherigen Bescheinigung). 1. Mit angefochtenem Bescheid vom römisch 40 bescheinigte die belangte Behörde der Beschwerde... mehr lesen...