Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe OberösterreichL37294 Wasserabgabe Oberösterreich32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1;UStG 1994;
Rechtssatz: Dass Gebühren und Interessentenbeiträge, da sie nicht in gleicher Weise w... mehr lesen...
Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe OberösterreichL37294 Wasserabgabe Oberösterreich32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1;UStG 1994;
Rechtssatz: Dass Gebühren und Interessentenbeiträge, da sie nicht in gleicher Weise w... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (Paragraph 87, ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß ... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (Paragraph 87, ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Gasthaus (Pizzeria), dessen Betrieb einer abgabenbehördlichen Prüfung u.a. betreffend Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 unterzogen wurde. Im Betriebsprüfungsbericht vom 23. August 2002 wurde unter Tz. 19 "Schätzungsweise Umsatzerhöhung 1999" ausgeführt, der Beschwerdeführerin seien über das Gesellschafter-Verrechnungskonto des D. Barmittel in Höhe von 200.000 S zugeführt worden, die in den Einkünften des Ge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Gasthaus (Pizzeria), dessen Betrieb einer abgabenbehördlichen Prüfung u.a. betreffend Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 unterzogen wurde. Im Betriebsprüfungsbericht vom 23. August 2002 wurde unter Tz. 19 "Schätzungsweise Umsatzerhöhung 1999" ausgeführt, der Beschwerdeführerin seien über das Gesellschafter-Verrechnungskonto des D. Barmittel in Höhe von 200.000 S zugeführt worden, die in den Einkünften des Ge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG bezog in den Streitjahren 1996 und 1997 Buntmetalle von der K GmbH. Die K GmbH fakturierte die Lieferungen mit Ausweis österreichischer Mehrwertsteuer. Strittig ist, ob dieser Ausweis zu Recht erfolgte und die besagten Rechnungen der Beschwerdeführerin den Anspruch auf Abzug der darin ausgewiesenen Mehrwertsteuer in Höhe von (insgesamt) 8,641.968 S (1996) und 6,850.068 S (1997) vermitteln konnten. Gegen die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamtes, mit denen de... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG bezog in den Streitjahren 1996 und 1997 Buntmetalle von der K GmbH. Die K GmbH fakturierte die Lieferungen mit Ausweis österreichischer Mehrwertsteuer. Strittig ist, ob dieser Ausweis zu Recht erfolgte und die besagten Rechnungen der Beschwerdeführerin den Anspruch auf Abzug der darin ausgewiesenen Mehrwertsteuer in Höhe von (insgesamt) 8,641.968 S (1996) und 6,850.068 S (1997) vermitteln konnten. Gegen die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamtes, mit denen de... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62004CJ0245 EMAG Handel Eder VORAB;UStG 1994; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:99/14/0244 B 26. Mai 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0245 B 6. April 2006
Rechtssatz: Wie der EuGH im Urteil vom 6. April 2006, C-245/04, ausgeführt hat, kann die einzige innergemeinschaftliche Warenbewegung nur einer der beiden aufeinanderfolge... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62004CJ0245 EMAG Handel Eder VORAB;UStG 1994; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:99/14/0244 B 26. Mai 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0245 B 6. April 2006
Rechtssatz: Wie der EuGH im Urteil vom 6. April 2006, C-245/04, ausgeführt hat, kann die einzige innergemeinschaftliche Warenbewegung nur einer der beiden aufeinanderfolge... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatzsteuer 2004 - Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl. den Beschluss eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Feb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatzsteuer 2004 - Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl. den Beschluss eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Feb... mehr lesen...
Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen ... mehr lesen...
Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0232 B 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0232 B 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich d... mehr lesen...
Namens einer aus dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau bestehenden und als Hausgemeinschaft bezeichneten Gesellschaft bürgerlichen Rechtes wurden unter anderem auch für die Jahre 1992 und 1993 Umsatzsteuererklärungen abgegeben, die mit einer behaupteten Vermietung des den Eheleuten gehörenden Hauses in Zusammenhang gebracht wurden. Gegen Bescheide des Finanzamtes, mit denen der Hausgemeinschaft gegenüber jeweils ausgesprochen wurde, dass Umsatzsteuer für die Jahre 1992 und 1... mehr lesen...
Namens einer aus dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau bestehenden und als Hausgemeinschaft bezeichneten Gesellschaft bürgerlichen Rechtes wurden unter anderem auch für die Jahre 1992 und 1993 Umsatzsteuererklärungen abgegeben, die mit einer behaupteten Vermietung des den Eheleuten gehörenden Hauses in Zusammenhang gebracht wurden. Gegen Bescheide des Finanzamtes, mit denen der Hausgemeinschaft gegenüber jeweils ausgesprochen wurde, dass Umsatzsteuer für die Jahre 1992 und 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt, was zur Folge hat, dass gegen Umsatzsteuerbescheide, die an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt, was zur Folge hat, dass gegen Umsatzsteuerbescheide, die an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechts... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §212a;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §212a;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungs... mehr lesen...