Entscheidungen zu § 4 Abs. 8 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/10/28 98/14/0057

In der Umsatzsteuererklärung für 1996 gab die Mitbeteiligte einen Umsatz von 364.850 S (aus der Tätigkeit als selbständige Keramikerin) an. Ausgehend von der Rechtsauffassung, es lägen gemäß § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 unecht befreite Umsätze eines Kleinunternehmers vor, wies sie keine Zahllast aus. Das Finanzamt setzte Umsatzsteuer für 1996 in Höhe von 37.434 S - unter Schätzung von Vorsteuern - mit Bescheid fest. Zur Begründung: führte es aus, die Umsätze hätten die Freigrenze de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.10.1998

RS Vwgh 1998/10/28 98/14/0057

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §1 Abs1 Z2;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs10;UStG 1994 §4 Abs8;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung stellt die in § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 normierte Rechtsfolge dar. Die Voraussetzungen der Rechtsfolge sind dabei zu prüfen, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorwegzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß die Umsätze die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1998

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