RS Vwgh 1998/10/28 98/14/0057

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §1 Abs1 Z1;
UStG 1994 §1 Abs1 Z2;
UStG 1994 §4 Abs1;
UStG 1994 §4 Abs10;
UStG 1994 §4 Abs8;
UStG 1994 §6 Abs1 Z27;

Rechtssatz

Die Steuerbefreiung stellt die in § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 normierte Rechtsfolge dar. Die Voraussetzungen der Rechtsfolge sind dabei zu prüfen, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorwegzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß die Umsätze die Grenze von 300.000 S nicht übersteigen. Für die Berechnung der Umsätze ist sohin nicht von der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, sondern von der Besteuerung nach den allgemeinen Regelungen auszugehen. Hätte der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 die gesamten Einnahmen ansprechen wollen, wäre es im übrigen naheliegend gewesen, daß er sich im Hinblick auf § 4 Abs 10 UStG 1994 eines anderen Begriffes als jenes der Umsätze und damit eine bereits dem Wortlaut nach eindeutige Bestimmung geschaffen hätte. Auch dieser Umstand spricht für die Auslegung, daß die Umsatzgrenze des § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 auf die Bemessungsgrundlage bei unterstellter Steuerpflicht abstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140057.X01

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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