Entscheidungen zu § 29 Abs. 5 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2007/12/13 2002/14/0149

Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Er erwarb im Dezember 1996 zwei "Radiovisiografiegeräte" zum Preis von S 330.000,-- zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von S 66.000,--. Die Umsatzsteuer machte er für das Jahr 1996 als Vorsteuer geltend, ertragsteuerlich beantragte er für diese Wirtschaftsgüter unter anderem für das Jahr 1997 AfA in Höhe von S 66.000,--. Das Finanzamt veranlagte den Beschwerdeführer erklärungsgemäß. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.2007

RS Vwgh 2007/12/13 2002/14/0149

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §29 Abs5;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Ein im Jahr 1996 entstandenes Recht auf Vorsteuerabzug geht nicht dadurch verloren, dass die ärztlichen Leistungen, zu deren Ausführung die Gegenstände dienen, ab dem 1. Jänner des Folgejahres von der Umsatzsteuer befreit sind (Hinweis E 2. Juli 2002, 2001/14/0153). European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/27 2003/14/0091

Der Beschwerdeführer, ein Arzt, begann im Jahr 1993 mit der Errichtung eines Eigenheims, wobei ein (untergeordneter) Teil des Gebäudes als Privatordination Verwendung finden sollte. Im Rahmen einer im Jahr 1998 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Herstellungskosten der in seinem Privathaus gelegenen Ordinationsräume als "Praxiskosten" aktiviert und dafür u. a. im Jahr 1995 einen Vorsteuerabzug vorgenommen habe. Dieser Vorst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.04.2005

RS Vwgh 2005/4/27 2003/14/0091

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §29 Abs5;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt ab 1. Jänner 1997 steuerfrei waren, ändert nichts an der Vorsteuerabzugsberechtigung im Jahr 1995. Der ab 1. Jänner 1997 gegebene Zusammenhang mit steuerbefreiten Umsätzen aus der ärztlichen Tätigkeit führt zu einer Änderung der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.2005

TE Vwgh Beschluss 2003/3/31 2002/14/0130

1. Österreichische Rechtslage: 1.1. Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen: Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt sind in Österreich nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 steuerfrei (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges). Gemäß § 29 Abs 5 UStG 1994 gilt diese Steuerbefreiung allerdings erst für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 1996 ausgeführt worden sind. Ärztliche Leistungen, die vor dem 1. Jänner 1997 erbracht worden sind, waren umsatzsteuerpflichtig und unterlagen dem Normalst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 31.03.2003

RS Vwgh 2003/3/31 2002/14/0130

Index: E1EE1NE3L E09301000E6J00010/07 Verwaltungsgerichtshof31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E092 EGV Art92;11992E093 EGV Art93 Abs3;11994NN15 EU-Beitrittsvertrag Anh15;11997E003 EG Art3 Abs1 litg;11997E087 EG Art87;11997E088 EG Art88 Abs3;11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litc;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs3;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art20;61979CJ0730 Philip Mo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2003

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