Die beschwerdeführende KG betreibt das Massage-, Pediküre- und Handpflegegewerbe. Für den Zeitraum 1985 bis 1992 behandelte das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei. Für das Jahr 1993 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin zur Einreichung einer Umsatzsteuererklärung auf. Da sie in der Folge keine Abgabenerklärung einreichte, ermittelte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege und erließ dementsprechend einen Umsatzsteuerbescheid. Die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs3;UStG 1972 §18;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Kommt der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Einreichung der Umsatzsteuererklärung nicht nach, so hat schon aufgrund dieses Umstandes die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 184 Tz 8). Ist der Abgabepflichtige als Unterne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob gegen den erklärungsgemäß ergangenen Umsatzsteuerbescheid 1994 Berufung mit der Begründung: , auf Grund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (1. Juli 1982, Rs 222/81) seien Verzugszinsen als Schadenersatz und somit bei der Umsatzsteuer nicht steuerbar anzusehen. Die Beschwerdeführerin vertrat die Ansicht, daß "Urteile des genannten Gerichtshofes" nicht erst ab dem per Jänner 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, sondern ber... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1N001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2 Abs2;11994NN06 EU-Beitrittsvertrag Anh6;AVG §56;BAO §4 Abs1;EURallg;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/13/0096 E 4. November 1998 96/13/0118 E ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. Oktober/16. November 1987 erwarb der Beschwerdeführer von der Alleineigentümerin IS 38/3000 Anteile an der Liegenschaft EZ 271 KG S, Gerichtsbezirk G, samt dem auf dieser Liegenschaft stehenden Hotel "Viktoria" um den Kaufpreis von S 41.610,--. Mit Bescheid vom 30. November 1987 wurde die Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage von S 41.610,-- vorgeschrieben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten be... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens liegt eine am 20. April 1990 von der Beschwerdeführerin ausgestellte Vollmacht an Rechtsanwalt Dr. Gerhard W., welche diesen im Sinne des gebräuchlichen Rechtsanwaltsvollmachtsformulares dazu bevollmächtigt, sie vor Gerichten, auch gemäß § 31 ZPO und §§ 39 ff sowie 455 StPO, vor allen anderen Behörden, auch gemäß § 26 AVG und § 83 BAO und außerbehördlich zu vertreten, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §103 Abs2;BAO §213;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/08 93/14/0174 2
(hier Umsatzsteuer betroffen) Stammrechtssatz In den Fällen des § 103 Abs 2 BAO ist die Abgabenbehörde nur dann zur Zustellung von Erledigungen an einen (gewillkürten) Vertreter verpflichtet, w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1977 gemeinsam mit Dipl.-Ing. T. Kollektivgeschäftsführer, ab dem 13. Jänner 1981 Alleingeschäftsführer der N GmbH. Über das Vermögen der N GmbH wurde am 17. Juni 1981 das Ausgleichsverfahren, am 8. Februar 1982 das Konkursverfahren eröffnet, welches am 12. Dezember 1984 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Mit Beschluß vom 12. Juni 1986 wurde die N GmbH im Handelsregister gelöscht. Mit Anfragen vom 15. Dezember 1986 teilte das Finanzamt dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1972 §93;EStG 1988 §78 Abs3;EStG 1988 §93;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe:81/15/0108 E 18. Dezember 1981 RS 1 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 7 87... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: § 18 UStG 1972 gilt - abgesehen von Ausnahmefällen - auch für Umsätze unter S 40.000,-- jährlich (Hinweis auf Kolacny-Scheiner, Fallbeispiele zur MwSt, Wien 1985, S 323). Die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht des § 18 UStG 1972 gehört zum buchmäßigen Nachweis (Hinweis auf Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, ... mehr lesen...