Die Ehegattin des Beschwerdeführers gründete im Jahr 1963 einen Wildbrethandel. Die von ihr erzielten Betriebsergebnisse sind allerdings erst seit dem Jahr 1973 aktenkundig. In den Jahren 1973 bis 1978 erzielte sie nur Verluste, die insgesamt rund 548.000 S betrugen; außer diesen negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb bezog sie keine Einkünfte. Mit Wirkung ab 1. Jänner 1979 übernahm der Beschwerdeführer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, den bestehenden Wildbre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 414;
Rechtssatz: Schreibt die Abgabenbehörde rechtswidrig Umsatzsteuer nicht nach § 2 UStG 1972 iVm § 4 UStG 1972, sondern nach § 11 Abs 12 UStG 1972 oder nach § 11 Abs 14 UStG 1972 vor, so kann der AbgPfl dadurch nicht in einem subjektiv-öffent... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1987/15, S 174;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 11 Abs 12 UStG 1972 und des § 11 Abs 14 UStG 1972 setzt eine Übereinstimmung der in der Rechnung bekundeten Fakten mit dem tatsächlichen Geschehen nicht notwendig voraus (Hinweis E 23.6.1983, 82/15/0026). Schlagworte Se... mehr lesen...