Die (nunmehrige) Gemeinschuldnerin befasste sich in den Streitjahren mit dem Vertrieb von Druckschriften. Im Zuge einer die Jahre 1994 und 1995 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass sie sich zur Aufstellung von Selbstbedienungsständen für Zeitungen und Zeitschriften zahlreicher, zumeist ausländischer Personen bedient habe. Darüber seien Belege mit Umsatzsteuerausweis erstellt worden. Die Belege seien - weil von der Gemeinschuldnerin ausgestellt - als Gutsch... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12;
Rechtssatz: Nach dem Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989, Rs C-342/87, Slg 1989, 4.227, kann der Leistungsempfänger nach Art. 17 der 6. RL 77/388/EWG nur den Betrag an Mehrwertsteuer abziehen, den der leistende Unternehmer auf Grund der Lei... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25. Februar 1998, 97/14/0107, nicht nur eine grundsätzliche Gleichstellung von Rechnungen und Gutschriften vorgenommen, sondern das Recht auf Vorsteuerabzug ausdrücklich auch für den Fall bejaht, dass eine Gutschrift (und nicht eine Rechnung) zur Steuerschuld nach § 11 Abs. 12 UStG ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte mit Rechnungen vom 31. Juli 1993 und 31. Dezember 1993 der A. GmbH für die Überlassung ihres Kundenstocks einen Betrag von insgesamt S 500.000,-- unter Ausweis von 20 % Umsatzsteuer im Betrag von insgesamt S 100.000,-- in Rechnung gestellt. Während diese Rechnungslegung und der ihr zu Grunde liegende Sachverhalt im Zuge einer über das Unternehmen der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung unbeanstandet blieb, wurde im Rahmen einer ab... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art22 Abs8;61998CJ0454 Schmeink Cofreth VORAB;UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;
Rechtssatz: Wie der EuGH in seinem Urteil vom 19. September 2000, Rs C-454/98, Schmeink & Cofreth AG & Co. KG und Manfred Strobel, ausgesprochen hat, dürfen Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten n... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf das Finanzamt die Feststellung, der Beschwerdeführer habe in den Jahren 1994 und 1995 Verkaufsprovisionen an Abonnentenwerber geleistet. Diese Provisionsempfänger seien Kleinunternehmer iSd § 6 Z. 18 UStG 1972 bzw. § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994. Der Beschwerdeführer habe mit ihnen Vereinbarungen getroffen, in denen festgehalten sei, daß sie ihm Rechnungen über ihre Leistungen legen werden und daß ihr Nettoprovisionsumsatz voraussichtlich den... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0026 E 23. Juni 1983 RS 3 Stammrechtssatz Der Beschwerdeführer hat in den Streitjahren durch Unterschriftsleistung auf Provisionsabrechnungen zu den ihm erteilten Gutschriften seine ausdrückliche Zustimmung erteilt, ein später erfolgter "Widerspruch" ist daher unbeachtlich. ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;EURallg;UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs12;
Rechtssatz: Eine nach § 11 Abs 12 UStG 1972 geschuldete Umsatzsteuer berechtigt den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug. Für die entsprechenden Bestimmungen des UStG 1994 ist in richtlinienkonformer Interpretation davon auszugehen, daß sich der Anspruch auf Vorsteuerabzug ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 12.5.1986, 84/15/0118; E 18.2.1976, 67/75, VwSlg 4940 F/1975) bezweckt die Bestimmung des § 11 Abs 12 UStG 1972 die Gewährleistung der betragsmäßigen Identität zwischen der Steuerschuld des leistenden Unternehmers und dem Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers, weshalb die vom leis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Bis Oktober 1988 führte er zusammen mit dem Steuerberater Heinz J eine Steuerberatungskanzlei in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Am 18. Oktober 1988 veräußerte er seinen Hälfteanteil an der Kanzleigemeinschaft an den bisherigen Mitgesellschafter um den Betrag von S 5,000.000,--. Der Beschwerdeführer stellte über diesen Vorgang folgende Rechnung aus: "Firma Heinz J Steuerberater B Wien, 1... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die Erweiterung einer bestehenden Vereinbarung kann nicht als Berichtigung der Rechnung iSd § 11 Abs 12 UStG 1972 angesehen werden. Auch das bloße Durchstreichen einer Rechnung stellt keine Berichtigung im Sinne des § 11 Abs 12 UStG 1972 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterhielt in X einen unter einer protokollierten Einzelfirma geführten Betrieb zur industriellen Fertigung von Brot- und Backwaren. Mit Wirkung vom 1. September 1983 verpachtete er diesen Betrieb samt Zubehör an die A-Ges.m.b.H. Bis zu der mit Notariatsakt vom 26. August 1983 erfolgten Abtretung seines Geschäftsanteiles war der Beschwerdeführer weiters Alleingesellschafter der L-GmbH, nach diesem Termin nur noch Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Dem Inhalt... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/23 91/15/0061 4 Stammrechtssatz Schuldloses Verhalten kann beim Tatbestand des § 11 Abs 14 UStG 1972 nur dann von Bedeutung sein, wenn es zu beurteilen gilt, ob - zur Vermeidung besonderer Härten - die Möglichkeit einer Rechnungsberichtigung einzuräumen ist (Hinweis E 12.5.1986, 84/15/0118... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin trat in den Jahren 1985 bis 1988 gegenüber der Abgabenbehörde als gewerbliche Unternehmerin auf und legte für diese Jahre Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen vor. In einer Niederschrift vom 31. Jänner 1989 gab Max F., Tischler in Wien, an, er habe nicht mit Johann T. - dem Ehegatten der Beschwerdeführerin -, wohl aber mit der Beschwerdeführerin Geschäftsbeziehungen. Er legte von der Beschwerdeführerin ausgestellte Rechnungen vom 30. Dezember 1987 üb... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §11 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1641/79 E 16. Dezember 1980 VwSlg 5538 F/1980 RS 2 Stammrechtssatz § 11 Abs 14 UStG 1972 soll (ohne Berichtigungsmöglichkeit) lediglich die Fälle mißbräuchlicher Rechnungslegung mit Steuerausweis treffen. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Nachschau gemäß § 144 BAO gab der Geschäftsführer des Komplementärs der Beschwerdeführerin (im folgenden: Geschäftsführer) folgendes an (Niederschrift vom 4. August 1987): Seit Dezember 1986 wickle er mit Herrn L und Herrn M Geschäfte mit Batterien ab. Die Geschäfte seien von Herrn L vorgeschlagen worden, den er seit 15 Jahren kenne; dieser habe Herrn M als Abnehmer genannt. Es sei ihm neu, daß Herr L und Herr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;
Rechtssatz: Schuldloses Verhalten kann beim Tatbestand des § 11 Abs 14 UStG 1972 nur dann von Bedeutung sein, wenn es zu beurteilen gilt, ob - zur Vermeidung besonderer Härten - die Möglichkeit einer Rechnungsberichtigung einzuräumen ist (Hinweis E 12.5.1986, 84/15/0118, VwSlg 6116 F/1986). European Case Law Iden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1974 bis 1977 traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, daß Architektenhonorare im Ausmaß von S 416.670,-- (netto) im Jahr 1975 und S 711.520,-- (netto) im Jahr 1976 nicht erklärt worden seien; der Prüfer rechnete diese Beträge den Einnahmen hinzu. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ entsprechende Abgabenbes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §289 Abs2;UStG 1972 §11 Abs12;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nach § 289 Abs 2 BAO zulässig, daß die Abgabenbehörde zweiter Instanz den Bescheid zu Ungunsten des Abgabepflichtigen abändert (im gegenständlichen Fall durch Festsetzung einer gemäß § 11 Abs 12 UStG 1972 geschuldeten Steuer). Wird erst ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z9 lita;UStG 1972 §6;
Rechtssatz: Bei den im § 6 UStG 1972 normierten Umsatzsteuerbefreiungen handelt es sich nicht um Begünstigungen, die nach Wahl des Abgabepflichtigen in Anspruch genommen werden können oder auf die verzichtet werden kann (etwa um in den Genuß eines höheren Vorsteuerabzuges zu gela... mehr lesen...
Anläßlich einer im Jahre 1989 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung, die auch die Umsatzsteuer der Streitjahre betraf, wurde u.a. festgestellt, daß der Beschwerdeführer seit 1985 keine Bücher mehr geführt habe. Der Prüfer vertrat die Ansicht, vom Beschwerdeführer beantragte Vorsteuerabzüge aus selbsterrechneten Zinsenbelastungen seien mangels Vorliegens von Rechnungen ebensowenig anzuerkennen wie Vorsteuern aus gerichtlichen Exekutionstiteln. Ein vom Gericht... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/08 90/15/0071 4 Stammrechtssatz Eine Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs 12 iVm § 16 Abs 1 UStG 1972 muß folgenden Inhaltserfordernissen genügen: Die Urkunde muß geeignet sein, als Grundlage sowohl der beim Aussteller vorzunehmenden Berichtigung des Steuerbetrages als auch der vom Empfänger... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren je zur Hälfte Eigentümer eines auf dem Grundstück Nr. 417 der Liegenschaft EZ 230 KG H. errichteten Superädifikates (Bürohaus), das sie mit Kaufvertrag vom 30. November 1984 der H-GmbH veräußerten. Am 8. November 1984 übermittelten sie der Käuferin eine Rechnung über an dem Bauwerk vorgenommene Adaptierungsarbeiten im Betrag von S 3,075.000,-- zuzüglich Umsatzsteuer von S 615.000,--. Anläßlich einer bei den Beschwerdeführern im Jahr 1987 durchgeführten, unte... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Der Zusammenhang zwischen Rechnungsberichtigung und der Rechnung, die berichtigt werden soll, kann aus der Übereinstimmung des Inhaltes der früheren Rechnung mit jenem einer als "berichtigte Faktura" überschriebenen Urkunde, soweit es die darin ausgewiesenen Leistungen und... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Die "entsprechende Berichtigung" einer Rechnung iSd § 11 Abs 12 UStG 1972 bedarf wie eine "Rechnung" iSd im UStG 1972 gebrauchten Begriffes der Schriftform. Davon abgesehen können dem Gesetz keine bestimmten Formerfordernisse für die Berichtigung des USt-Ausweises in einer... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Eine Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs 12 iVm § 16 Abs 1 UStG 1972 muß folgenden Inhaltserfordernissen genügen: Die Urkunde muß geeignet sein, als Grundlage sowohl der beim Aussteller vorzunehmenden Berichtigung des Steuerbetrages als auch der vom Empfänger vorzunehmende... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Der Inhalt einer Rechnungsberichtigung kann sich aus dem in der mit "berichtigte Faktura" überschriebenen Urkunde fehlenden USt-Ausweis ergeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150071.X06 I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Urkunde eine solche ist, die eine Rechnung gemäß § 11 Abs 12 UStG 1972 "gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt", ist... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 8. März 1983 wurde den damaligen Eigentümern der Liegenschaft EZ 425, 427 des Grundbuches der KG X (Wien, Y-steinstraße nnn-nnn) AN und Dipl.Ing. BN die Bewilligung erteilt, auf der Liegenschaft ein Studentenheim mit 65 Wohneinheiten, je einem Gastlokal im Erdgeschoß und im Kellergeschoß sowie einer Garage mit 12 KFZ-Einstellplätzen im Erdgeschoß entsprechend den von Dipl.Ing. CN verfaßten Plänen zu errichten. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
SWK 34/35/1990, S 42-44 A II;
Rechtssatz: Zwar berechtigt nach dem E vom 18.2.1976, 67/75, VwSlg 4940 F/1976, eine in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Steuer den Adressaten und Empfänger der Rechnung unter den sonstigen Voraussetzungen des § 12 UStG 19... mehr lesen...