I. Mit Bescheid des Finanzamtes Krems vom 31. August 1993 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 6. Juli 1993, die Einhebung der gesamten Umsatzsteuer auf Subventionen für den Zeitraum Jänner 1991 bis Oktober 1992 in der Höhe von insgesamt S 2,839.742,-- "bis zum Abschluß des gesamten Verfahrens" (gemeint offenbar: bis zum Abschluß des jeweiligen Umsatzsteuerverfahrens) auszusetzen, hinsichtlich des Zeitraumes bis Mai 1992 gemäß § 212a BAO mit der Begründung: abgewiesen, daß ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs2 Z2;UStG 1972 §4 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/15/0156
Rechtssatz: Zum umsatzsteuerlichen Entgelt gehören nicht auch gesetzlich geregelte Zuschüsse, die dem Zuschußberechtigten aus öffentlichen Kassen oder aus Mitteln gesetzlich errichteter Fonds gewährt werden, mithin also auch ni... mehr lesen...