Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 6. März 2022 beantragte die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, die Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2022. Begründend führte sie zusammengefasst aus: Sie habe erfahren, dass ukrainische Studierende vom Studienbeitrag für das Sommersemester 2022 befreit seien. Sie habe zwar die russische Staatsbürgerschaft, habe aber ihren rechtmäßigen Wohnsitz ... mehr lesen...