Entscheidungen zu § 4a Abs. 1 StubeiV

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2023/8/24 W227 2258053-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 6. März 2022 beantragte die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, die Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2022. Begründend führte sie zusammengefasst aus: Sie habe erfahren, dass ukrainische Studierende vom Studienbeitrag für das Sommersemester 2022 befreit seien. Sie habe zwar die russische Staatsbürgerschaft, habe aber ihren rechtmäßigen Wohnsitz ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.08.2023

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