Entscheidungen zu § 23 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-39 von 39

TE Vwgh Erkenntnis 1992/8/7 92/14/0035

Die belangte Behörde hat mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Zusammenhang mit der Festsetzung der Körperschaftsteuer gegenüber der Beschwerdeführerin für 1986 Verluste aus 1980 bis 1982 der von der beschwerdeführenden GmbH durch Fusion zum 31. Dezember 1986 aufgenommenen Holding-GmbH mit der Begründung: nicht als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z. 4 EStG 1972 zum Abzug zugelassen, diesem Abzug stünde im Hinblick auf die anzuwendende Rechtslage vor der Aufh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.08.1992

RS Vwgh 1992/8/7 92/14/0035

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;KStG 1966 §10;KStG 1966 §23;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Vor Aufhebung des § 8 Abs 1 dritter Satz KStG 1966 durch den VfGH war in Fällen der Befreiung von Schachtelbeteiligungsgewinnen gemäß § 10 KStG 1966 bei der Ermittlung des abzugsfähigen Verlustes gemäß § 8 Abs 1 dritter Satz KStG 1966 die Vorschrift des § 10 KStG 1966 nicht anzuwende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.08.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/13 91/13/0207

Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/13 91/13/0205

I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/13 91/13/0206

Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.05.1992

RS Vwgh 1992/5/13 91/13/0206

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1992

RS Vwgh 1992/5/13 91/13/0207

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130207.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1992

RS Vwgh 1992/5/13 91/13/0205

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130205.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1992

RS Vwgh 1990/2/22 AW 90/14/0003

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG;KStG 1988;UStG 1972;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 - Auf Grund der im hg B 9.1.1990, AW 89/14/0069, festgestellten Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben kann der Beschwerde die neuerlich begehrte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1990

Entscheidungen 31-39 von 39

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