Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (schlüssiges Beweismittel) Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) hat einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich der im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung nach dem Bestbieterprinzip vergeben werden soll, ausgeschrieben. Die Bekanntmachung in Österreich erfolgte über die Vergabeplattform VEMAP am 26.06.2025 und in der EU im Supplement S zum Amts... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ist ein Dienstleistungsauftrag in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich mit vier Vergabelosen ausgeschrieben. 2. Die ASt bekämpft mit dem am 02.07.2026 protokolierten Nachprüfungs- und eV-Antrag die Entscheidung über die Nicht-Zulassung zur Teilnahme. Zur Absicherung der Nichtigerklärungsbegehren im verb... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 22. Juni 2026 beantragte die XXXX , vertreten durch die Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der gegenständlich angefochtenen Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagsentscheidung), die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang in den Vergabeakt und den Ersa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 19.06.2026 stellte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit den Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.06.2026, auf Akteneinsicht, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr e... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die XXXX , die XXXX , der XXXX , die XXXX , die XXXX , die XXXX , die XXXX , die XXXX und die XXXX , (im Folgenden: Auftraggeberinnen) vertreten durch die vergebende Stelle XXXX , führen unter der Bezeichnung XXXX ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen in zwei Losen durch. Es handelt sich um einen Lieferauftrag. Die unionswei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ist ein Dienstleistungsauftrag in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich ausgeschrieben. 2. Die ASt bekämpft mit dem am 30.03.2026 protokolierten Nachprüfungs- und eV-Antrag die zu ihren Lasten ergangene Ausscheidensentscheidung samt der zu Gunsten einer Konkurrentin ergangenen Zuschlagsentscheidung. Zur ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.12.2025, 842354-2025, S 244/2025, führen die Auftraggeberinnen (Republik Österreich, Bundesbeschaffung GmbH sowie weitere Auftraggeber gem. Kundenliste; im Folgenden: Auftraggeberinnen oder AG), vertreten durch die vergebende Stelle Bundesbeschaffung GmbH, ein offenes Vergabeverfahren mit vorheriger Bekan... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. März 2026 beantragte die XXXX , vertreten durch die Pflaum Wiener Rindler Opetnik Rechtsanwälte, Nibelungengasse 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und die Nichtigerklärung der angefochtenen Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im Spruch: unter A) wiedergegeben. Di... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die Österreichische Gesundheitskasse führt unter der Bezeichnung „ÖGK – Telemedizin“ ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß dem BVergG 2018 zur Beschaffung von Dienstleistungen durch. Die CPV-Codes lauten 79996000, 72262000, 72267000, 72310000, 79994000, 72200000, 79633000, 79421000, 48180000, 32232000, 48515000, 72212515, 85000000 Unternehmensorganisation (Haupteinstufung). Es erfolgte ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren sind die Lieferung, Montage, Herstellung des verwendungsfertigen Zustandes und Wartung von Fitnessgeräten, vergabegegenständlich, bzw der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwecks dieser Beschaffung. Die Bundesbeschaffung GmbH als zentrale Beschaffungsstelle wird gegenständlich funktional auch als vergebende Stelle tätig. 2. Die Ast bekämpft nunmehr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die XXXX , vertreten durch die vergebende Stelle XXXX , führt unter der Bezeichnung XXXX “ ein offenes Verfahren nach den Bestimmungen des Oberschwellenbereichs gemäß dem BVergG 2018 zur Beschaffung von Lieferleistungen durch. Der CPV-Code lautet 39130000 Büromöbel (Haupteinstufung). Es erfolgte eine unionsweite Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am XXXX mit der Nr. XXXX 1.... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 20. Februar 2026 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX und 2. XXXX vertreten durch die Pochmarski Korber Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10. Februar 2026 und den Ersatz der Pauschalgebühr und sowie die Erlassung einer einstwe... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (schlüssiges Beweismittel) Die XXXX hat einen Dienstleistungsauftrag im Oberschwellenbereich der im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung nach dem Bestbieterprinzip vergeben werden soll, ausgeschrieben. Die Bekanntmachung in Österreich ist am 17.01.2025 und in der EU am 14.01.2025 erfolgt. Die Antragstellerin hat ein Letztangebot abgegeben. Mit Schreiben der Auftraggeberin vom 02.12.202... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16.05.2025, S 94/2025 führen die Auftraggeberinnen (Republik Österreich, Bundesbeschaffung GmbH sowie weitere Auftraggeber gem. Kundenliste; im Folgenden: Auftraggeberinnen oder AG), vertreten durch die vergebende Stelle Bundesbeschaffung GmbH, ein offenes Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durch... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 7. Juli 2025 beantragte die XXXX Bietergemeinschaft bestehend aus den Mitgliedern XXXX sowie XXXX beide vertreten durch die Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte OG, Schubertring 14, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend Los 1 vom 27. Juni 2025, die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung betreffend Los 1 vom 27. Juni 2025, Akteneinsicht, die Ausnah... mehr lesen...