Entscheidungen zu § 341 Abs. 1 BVergG 2018

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2023/3/28 Ro 2021/04/0036

1         1. Zur zugrundeliegenden Ausgangskonstellation wird zunächst auf die Ausführungen im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Ro 2021/04/0035, Rn. 1 bis 7, verwiesen, mit dem die außerordentliche Revision der (auch hier revisionswerbenden) T GmbH (Auftraggeberin) gegen den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg (ebenfalls) vom 30. August 2021, Zl. 405-5/86/1/67-2021, zum Kostenersatz gemäß § 76 AVG im auch hier gegenständlichen Vergabenachprüfungsverfahren als unbegründet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2023

TE Vwgh Erkenntnis 2023/2/21 Ra 2021/04/0147

I. römisch eins. 1        1. Die Revisionswerberin beantragte beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit Schriftsatz vom 15. April 2021, die Wahl der Direktvergabe der A GmbH (Auftraggeberin) für näher bezeichnete Bauleistungen für nichtig zu erklären bzw. in eventu festzustellen, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung betreffend diese Bauleistungen sowie die Zuschlagserteilung ohne Mitteilung der Zuschlagsentscheidung rechtswidrig gewesen seien. Unt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2023

RS Vwgh 2023/2/21 Ra 2021/04/0147

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §328 Abs1 BVergG 2018 §340 Abs1 BVergG 2018 §340 Abs1 Z7 BVergG 2018 §341 Abs1 BVergG 2018 §341 Abs3BVwG-PauschGebV Vergabe 2018 BVergG 2018 § 328 heute BVergG 2018 § 328 gültig ab 01.03.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2026 BVer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2023

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