Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.05.2020, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag, stellte der Antragsteller einen Antrag auf Nichtigerklärung der seinerseits als „Zuschlagsentscheidung mit der Reihung des Projekt Nr. XXXX von XXXX auf den l. Rang nach Ausscheiden des Projektes Nr. XXXX XXXX “ bezeichneten Entscheidung vom 18.05.2020. Diese Entscheidung sei rechtswidrig, da das auf dem ersten Rang gereihte Projekt zentr... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...