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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zum Bund und wird auf dem Arbeitsplatz AE-VB Charge bei XXXX in XXXX verwendet. 1. Der Beschwerdeführer steht als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zum Bund und wird auf dem Arbeitsplatz AE-VB Charge bei römisch 40 in römisch 40 verwendet. 2. Mit Disziplinarverfügung des Einheitskommanda... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier im Rang eines XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem Bundesministerium für Landesverteidigung, der Direktion 1 – Einsatz als nachgeordnete Dienstbehörde, zur Dienstleistung zugewiesen. 1. Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier im Rang eines römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstve... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Soldat und Beamter der Verwendungsgruppe MU GL/UO/03 (Berufsunteroffizier), der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht und den Dienstgrad Wachtmeister (Wm) führt, wurde mit Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde (BDB) 24.03.2022 gemäß § 40 Abs 4 iVm Abs 1 Z 2 Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG) vom Dienst enthoben (zugestellt am 28.03.2022)... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Offizier des Milizstandes, stand zum Tatzeitpunkt in einem Auslandseinsatz als Auslandseinsatz-Vertragsbediensteter bei einem österreichischen Kontingent im XXXX (AUTCON XXXX ) und führte den Dienstgrad Major. 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Offizier des Milizstandes, stand zum Tatzeitpunkt in einem Auslandseinsatz als Auslandseinsatz-Vertragsbedienstet... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Befehl GZ: S93105/10-JgB24/Kdo/2021 (1) vom 11.11.2021 wurde für die Dienststelle Jägerbataillon 24 die zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 geltenden Regelungen mit Bezug auf S93105/9-JgB24/Kdo/2021 und S93105/16-MilKdo T/Kdo/StbAbt4/2021 (1) und als Grundlage die 3.COVID-19-Maßnahmenverordnung erteilt. Mit Schreiben vom 16.11.2021 remonstrierte der Beschwerdeführer gegen die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Disziplinarverfügung vom 26.11.2019 des Kommandanten der XXXX wurde der Beschwerdeführer mit der Disziplinarstrafe "Verweis" bestraft, weil er gegen die § 3 Abs. 4 und § 3 Abs. 6 ADV verstoßen und eine Pflichtverletzung gemäß § 2 Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG) begangen habe. Am 03.10.2019 habe er eine unbeabsichtigte Schussabgabe mit seiner P80 getätigt. Dabei sei ein Fensterstock und Fensterglas der Kanzlei beschädigt worden. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war im verfahrensgegenständlichem Zeitraum Soldat des Österreichischen Bundesheeres und absolvierte dort seinen Grundwehrdienst als Rekrut im Kommando und Stabskompanie des Luftunterstützungsgeschwaders in Langenlebarn. 2. Mit beschwerdegegenständlichem schriftlichen Disziplinarerkenntnis des Kommandanten des Luftunterstützungsgeschwaders als Disziplinarkommandant (Disziplinarvorgesetzter) vom 15.10.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Grundwehrdiener, befand sich zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzung als Rekrut im Assistenzeinsatz gemäß § 2 lit b) und c) Wehrgesetz 2001. 2. Am 21.05.2020 wurde der BF zum Rapport gestellt, weil er sich nach Ansicht seines Einheitskommandanten unerlaubt über die befohlene Nachtruhe hinaus im Raum XXXX befunden und ein „schleißiges, aufdringliches und schwer mangelhaftes äußeres Erscheinungsbild“... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Grundwehrdiener, befand sich zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzung als Rekrut im Assistenzeinsatz gemäß § 2 lit b) und c) Wehrgesetz 2001. 2. Am 21.05.2020 wurde der BF zum Rapport gestellt, weil er sich nach Ansicht seines Einheitskommandanten unerlaubt über die befohlene Nachtruhe hinaus im Raum B XXXX befunden und ein „schleißiges, aufdringliches und schwer mangelhaftes äußeres Erscheinigungsb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Grundwehrdiener, befand sich zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzung als Rekrut im Assistenzeinsatz gemäß § 2 lit b) und c) Wehrgesetz 2001. 2. Am 21.05.2020 wurde der BF zum Rapport gestellt, weil er sich nach Ansicht seines Einheitskommandanten unerlaubt über die befohlene Nachtruhe hinaus im Raum B XXXX befunden und ein „schleißiges, aufdringliches und schwer mangelhaftes äußeres Erscheinigungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit (Soldatin) und wurde am 12.09.2019 durch Organe der Militärpolizei (MP) im Eingangsbereich bzw in der XXXX -Kaserne in XXXX gemäß § 44 Abs 1 Z 3 Heeresdisziplinargesetz 2014 (im Folgenden: HDG) unter Anwendung von verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vorläufig festgenommen. 2. Am 24.10.2019 langte gegen die Festnahme be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Berufsunteroffizier des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war Stabskompanie und Dienstbetrieb, Militärkommando Niederösterreich (StbKp&DBetr/MilKdoNÖ), wo er auf dem Arbeitsplatz des Kommandanten der XXXX eingeteilt war. Mit Bescheid des Militärkommandanten Niederösterreich v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht seit 01.12.1997 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Unteroffizier der XXXX beim österreichischen Bundesheer. 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht seit 01.12.1997 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Unteroffizier der römisch 40 beim österreichischen Bundesheer. 2. Am 20.08.2014 wurde der BF durch den Disziplinarvorgesetzt... mehr lesen...
Das Disziplinarerkenntnis wurde Ihnen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 20. Februar 2015 mündlich verkündet. Ihre Beschwerde über das mündlich verkündete Disziplinarerkenntnis vom 20. Februar 2015 ist am 6. März 2015 mit GZ.0220-3100/KontKdo/2015 fristgerecht eingelangt. Als Beschwerdegründe geben sie Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, unzureichende Prüfung und Würdigung der vorgelegten Beweismittel (Aktenvermerk ‚AV zur Verhandlung - Sachverhaltsdar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) versah von 01.12.2014 - 31.05.2015 und damit auch im Tatzeitraum als Soldat (Dienstgrad: Rekrut) Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer, im Befehlsbereich des Militärkommandos XXXX. Seine Dienststelle war das Hochlager Truppenübungsplatz XXXX (TÜPL). 1. Der Beschwerdeführer (BF) versah von 01.12.2014 - 31.05.2015 und damit auch im Tatzeitraum als Soldat (Dienstgrad: Rekrut... mehr lesen...