Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 BPGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2006/12/19 10ObS173/06y, 10ObS33/08p

Norm: BPGG §9 Abs1BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Ist schon die ursprüngliche Einstufung nach dem BPGG erfolgt, begründet der Wechsel der Pflegegeldzuständigkeit von der PVA auf das Bundespensionsamt keine Möglichkeit, eine Neubeurteilung der Anspruchsvoraussetzungen - auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs 4 BPGG - durchzuführen. Entscheidungstexte 10 ObS 173/06y Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2006

RS OGH 2000/1/25 10ObS368/99m

Norm: BPGG §9 Abs1
Rechtssatz: Bei dem Verfahren zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen durch einen anderen Entscheidungsträger gemäß § 4 handelt es sich um eine gänzlich neue Beurteilung und damit Neubemessung auf Grund des von diesem erhobenen Sachverhaltes und der für diesen maßgeblichen Rechtslage. In diesem Rahmen hat auch die Prüfung des Anspruches durch die Gerichte zu erfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2000

RS OGH 1997/11/25 10ObS56/97a, 10ObS90/98b

Norm: BPGG §9 Abs1
Rechtssatz: Der Anspruch auf Pflegegeld endet mit dem Todestag des Anspruchsberechtigten. Entscheidungstexte 10 ObS 56/97a Entscheidungstext OGH 25.11.1997 10 ObS 56/97a 10 ObS 90/98b Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 90/98b European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1997

RS OGH 1997/6/26 7Rs186/97t

Norm: BPGG §9 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl Nr. 201, wurde im Artikel 21 auch das Bundespflegegeldgesetz geändert. Im § 9 Abs.1 1.Satz BPGG wurde der Beginnzeitpunkt für die Leistung in Abänderung der bisherigen Regelung, nämlich mit dem Beginn des Monats in dem der Antrag gestellt wurde, auf den der Antragstellung folgenden Monatsbeginn verlegt. Diese Neuregelung ist gemäß § 48 BPGG mit 1.Mai 1996 in ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1997

Entscheidungen 1-4 von 4

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