Norm
BPGG §9 Abs1Rechtssatz
Bei dem Verfahren zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen durch einen anderen Entscheidungsträger gemäß § 4 handelt es sich um eine gänzlich neue Beurteilung und damit Neubemessung auf Grund des von diesem erhobenen Sachverhaltes und der für diesen maßgeblichen Rechtslage. In diesem Rahmen hat auch die Prüfung des Anspruches durch die Gerichte zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113002Dokumentnummer
JJR_20000125_OGH0002_010OBS00368_99M0000_001