RS OGH 2000/1/25 10ObS368/99m

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Veröffentlicht am 25.01.2000
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Norm

BPGG §9 Abs1

Rechtssatz

Bei dem Verfahren zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen durch einen anderen Entscheidungsträger gemäß § 4 handelt es sich um eine gänzlich neue Beurteilung und damit Neubemessung auf Grund des von diesem erhobenen Sachverhaltes und der für diesen maßgeblichen Rechtslage. In diesem Rahmen hat auch die Prüfung des Anspruches durch die Gerichte zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113002

Dokumentnummer

JJR_20000125_OGH0002_010OBS00368_99M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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