Entscheidungen zu § 42 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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TE Pvak 2017/3/15 A 5-PVAB/17

A 5-PVAB/17 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Schuldirektors A, die Geschäftsführung des für ihn zuständigen Zentralausschusses für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Landesschulrat für xxx wegen Untätigkeit der Personalvertretung au... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 15.03.2017

RS Pvak 2017/3/15 A 5-PVAB/17

Norm: PVG §41 Abs1PVG §42PVG §42 litd Schlagworte Keine Zuständigkeit der PVAB für Landeslehrer/innen
Rechtssatz: Gemäß § 42 (Abschnitt V) PVG „Sonderbestimmungen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer“ finden die Vorschriften der Abschnitte I und IV und des § 36 PVG für Dienststellen, an denen Lehrer/innen für öffentliche Pflichtschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (§ 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetze... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 15.03.2017

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