Norm: PVG §18 Abs2 Schlagworte Nominierung von ZWA-Mitgliedern
Rechtssatz: Da es nach § 18 Abs. 2 PVG ausschließlich dem ZA obliegt, die Mitglieder des ZWA auf Vorschlag der zu berücksichtigenden Wählergruppen zu bestellen, kann der ZWA ein Mitglied, dass die Voraussetzung der Wählbarkeit zum ZA nicht (mehr) erfüllt, nicht vom ZWA ausschließen, sondern hat die entsprechende Neubestellung eines Mitglieds durch den ZA abzuwarten. ... mehr lesen...
Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission hat durch ihre richterlichen Mitglieder Dr. SPENLING (Vorsitzender), Dr. VEITH und Dr. HRADIL-MIHELJAK, Dr. PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers sowie Dr. SCHWABL als Vertreter der Dienstnehmer auf Grund der Anregung des *** zur amtswegigen Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung des Zentralausschusses und des Zentralwahlausschusses *** (in der Folge: Zentralausschuss bzw. Zentralwahlausschuss) entschieden: Von Amts wege... mehr lesen...
Norm: PVG §16 Abs3 PVG §18 Abs2 PVG § 16 heute PVG § 16 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2024 PVG § 16 gültig von 24.12.2020 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 PVG § 16 gültig von 31.12.2009 bis 23... mehr lesen...