Norm: PVG §10 Abs9Tir Gd-PVG §12Tir Gd-PVG §13VBG §32
Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall der Vertragsbedienstete dem Kündigungsschutz des VBG kraft Vereinbarung untersteht, ist es überflüssig, ihm auch noch den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG zuzubilligen oder eine gleichartige Regelung in das anzuwendende PVG aufzunehmen. Durch die Bindung des Dienstgebers an wichtige
Gründe: , wird ein Äquivalent zu den sonst der Belegschaftsvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, ist eine Kündigung gemäß § 32 VBG unverzüglich auszusprechen, nachdem dem Arbeitgeber der Kündigungsgrund bekannt geworden ist, um zu verhindern, daß der Vertragsbedienstete aus der Unterlassung der sofortige... mehr lesen...
Norm: PVG §9PVG §10PVG §12VBG §32
Rechtssatz: Wendet der Arbeitnehmer ein, die Kündigung nach § 32 VBG sei nicht rechtzeitig erfolgt, ist es Sache des Arbeitgebers, die Verzögerung sachlich rechtfertigende
Gründe: zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 150/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 9 ObA 150/89 European Case... mehr lesen...