Entscheidungen zu § 97 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2025/12/1 Ra 2025/16/0087

1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht Vorlageanträge des Revisionswerbers als verspätet zurück und erklärte eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht Vorlageanträge des Revisionswerbers als verspätet zurück und erklärte eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG für nicht zulässig. 2 Begründend führte das Bundesfin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.12.2025

RS Vwgh 2025/12/1 Ra 2025/16/0087

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AbgÄG 2012 BAO §97 Abs3 idF 2012/I/112 FOnV 2006 §5b Abs3 idF 2020/II/122VwRallg BAO § 97 heute BAO § 97 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/20... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.2025

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