Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein für USt zur Haftung herangezogener Geschäftsführer hat im Rahmen des ihm zur Entkräftung des ihn treffenden Vorwurfs einer Pflichtverletzung obliegenden Nachweises des Fehlens ausreichender Mittel zur vollen oder teilweisen Abgabenentrichtung im besonderen auch nachzuweisen, daß die USt mit den Entgelten für die Lieferungen od... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen w... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;LAO ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X-GmbH (im folgenden meist nur als "GmbH" bezeichnet). Über das Vermögen dieser Gesellschaft war über ihren Antrag vom 7. März 1988 am 9. März 1988 das Konkursverfahren eröffnet worden. Mit Bescheid vom 6. September 1988 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO für die am 28. Jänner 1988 fällig gewesene Gewerbesteuer 1984 der GmbH zur Haftung heran. In einer dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 211; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 211;
Rechtssatz: Bleiben Abgaben unbezahlt, weil ihre Bezahlung trotz gefährdeter Einbringlichkeit im Wege einer Zahlungserleichterung hinausgeschoben werden konnte, dann trifft den Geschäftsführer, der eine solche Gefährdung in Abrede gestellt hat, ein Verschulden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X-GmbH (im folgenden nur als GmbH bezeichnet). Nachdem über das Vermögen der GmbH mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 28. Februar 1979 der Konkurs eröffnet und am 4. Februar 1981 mit Beschluß dieses Gerichtes mangels Deckung der Kosten des Verfahrens aufgehoben worden war, zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenrückstände der GmbH heran. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist aussch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 209;
Rechtssatz: Bei der Besteuerung nach Solleinnahmen ist es Sache des nach § 9 Abs 1 BAO als Haftungspflichtigen in Betracht Kommenden, darzutun, welche in einem Voranmeldungszeitraum entstandenen Forderungen bis zur Fälligkeit der Vorauszahlung nicht realisiert werden konnten, widrigenfal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 209; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0250 E 23. Mai 1990 RS 1 Stammrechtssatz Gem §§ 9 Abs 1 und 80 Abs 1 BAO ist es Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten (ua der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, und der Pflicht zur Führ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;LAO ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 30. August 1978 alleiniger Geschäftsführer der A-GmbH (im folgenden nur als GmbH bezeichnet). Die GmbH war als einziger Komplementär an der A-GmbH & Co KG (im folgenden nur als KG bezeichnet) beteiligt. Nachdem sowohl über das Vermögen der GmbH als auch über das der KG mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 25. März 1980 der Konkurs eröffnet und am 9. Feber 1984 mit Beschluß des eben genannten Gerichtes nach Verteilung des Massevermögens aufge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §82;BAO §83;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1990/06/20 89/13/0142 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Behörde zu der Annahme berechtigt ist, daß er seine Pflicht schuldhafterweise vernachlässigt hat. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0142 3 Stammrechtssatz Wenn ein Geschäftsführer, aus welchen Gründen immer, an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert ist, muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder diese Funktion niederlegen und als Gesch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der vom Gesetz für die Inanspruchnahme der Haftung geforderten Schuldform hat der VwGH in stRsp zum Ausdruck gebracht, daß dadurch, daß § 9 Abs 1 BAO ohne Einschränkung auf die Schuldhaftigkeit abstellt, diese Gesetzesstelle jede Form des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid als Geschäftsführer der X-Gesellschaft m. b.H. gemäß § 9 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft herangezogen: Eg 93 1983 S 586,-- Vermögensteuer 1983 S 250,-- Lohnsteuer 1983 S 36.643,-- Dienstgeberbeitrag 1983 S 23.711,-- Zuschlag zum DB 1983 S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b.H., die ihrerseits Komplementär einer Kommanditgesellschaft war, über deren Vermögen am 24. März 1982 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde nach Verteilung des Massevermögens am 28. März 1985 aufgehoben. Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen drei Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für im Konkurs nicht befriedigte Abgabenschu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X-Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 17. März 1987 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde am 20. August 1987 gemäß § 166 Abs. 2 KO mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben. Bereits am 28. Jänner 1987 war über das Vermögen des Beschwerdeführers selbst der Konkurs eröffnet worden; dieser wurde am 18. August 1987 nach Abschluß eines Zwangsausgleiches am 25. Juni 1987, der eine 20%ige Quote beinhaltete, aufgehoben. Mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §224 Abs1;BAO §311 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Dem nach den Abgabenvorschriften zur Haftung Heranziehbaren steht kein subjektiv-öffentliches Recht darauf zu, daß die Abgabenbehörde ihn im Hinblick darauf, daß die Verbindlichkeit des Haftenden gegenüber dem Fiskus erst mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Durch den Haftungsbescheid wird der Haftende zum Gesamtschuldner. Die Haftung bedingt die Schuld eines anderen (Hinweis E 20.4.1989, 89/16/0009-0011). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989140298.X0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 264;
Rechtssatz: Werden von einer GmbH gelegte Rechnungen nicht bezahlt, sodaß die Gesellschaft die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht vereinnahmt hat, so ist der Geschäftsführer nicht schon allein aus diesem Grund aus der Haftung gem § 9 BAO entlassen. Er muß vielmnehr darstel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 264;
Rechtssatz: In der Verwendung vorhandener Mittel für die Bezahlung neu eingegangener Verbindlichkeiten (hier in concreto: Bezahlung neuer Materialien) anstelle der anteiligen Befriedigung aller bestehenden offenen Verbindlichkeiten liegt gleichermaßen eine Verletzung der Gl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 206;
Rechtssatz: Eine Vereinbarung mit dem Finanzamt über die Zahlung der Steuerrückstände einer GmbH zieht nicht schon die Entlassung der Geschäftsführer aus der Haftung gem § 9 BAO nach sich. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die USt mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird und daher für die Abfuhr an das FinA zur Verfügung steht. Eu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 264; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens herauss... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
AnwBl 2/1981, S 79;
ÖStZB 1991, 206; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0535/80 E 10. Juni 1980 VwSlg 5494 F/1980; RS 1 Stammrechtssatz Bei einer GmbH & Co KG trifft die der geschä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 206; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0198 E 17. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Reichen die für Lohnzahlungen zur V... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0262
89/14/0263
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 206;
Rechtssatz: Für die Haftung gem § 9 BAO ist es ohne Bedeutung, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit... mehr lesen...