Der Beschwerdeführer, ein Finanzbeamter, der in den beiden Streitjahren dem Oberlandesgericht Wien zur Dienstleistung zugeteilt war, gab in einem 1985 beim zuständigen Finanzamt eingereichten "Fragebogen bei Betriebsanmeldung" seine 1985 begonnene (nebenberufliche) Tätigkeit mit "Beeid. Buchsachverständiger, Buchprüfung, Bilanzierung, Steuerberatung" an. In den Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für 1985 und 1986 bezeichnete er seine Tätigkeit jeweils als "beeideter Buchsachverstä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §303;BAO §87 Abs2;BAO §89;
Rechtssatz: Es kann dem Steuerpflichtigen nicht zur Last gelegt werden, anläßlich seiner persönlichen Vorsprache beim Finanzamt ein bestimmtes Vorbringen nicht erstattet zu haben, wenn das Behördenorgan den zwingenden Anordnungen des § 87 Abs 2 BAO über die Aufnahme einer Niederschrift sowie des § 89 BAO über den In... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Mai 1990, 89/13/0015, verwiesen. Nach diesem Erkenntnis, mit dem der damals angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden ist, mangelte es an konkreten Feststellungen darüber, ob und inwieweit die tatsächliche Verfügungsgewalt der Beschwerdeführerin über die ihr gehörige Eigentumswohnung in S., B-Str. 47, und damit die Mögli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §46;BAO §166;BAO §167 Abs2;BAO §87 Abs2;
Rechtssatz: Auch eine Niederschrift, in der die Fragen an den Zeugen nicht wiedergegeben, sondern in der als Resumeeprotokoll nur der wesentliche Inhalt der Aussage zusammengefaßt wird, kommt als taugliches Beweismittel in Betracht. Schlagworte Beweism... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in den Streitjahren Zuwendungen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben als Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z. 7 EStG 1972 (für 1982 S 195.000,-- und für 1983 S 96.011,--) geltend. Den Einkommensteuererklärungen waren jeweils Bestätigungen der Zentralbibliothek für Physik in Wien angeschlossen, wonach der Beschwerdeführer diesem Institut Autographen und andere Informationsträger aus dem Nachlaß des 1976 verstorbenen Vaters des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §87 Abs2;BAO §89;
Rechtssatz: Mit der Aufnahme eines Aktenvermerkes über die Vernehmung einer Auskunftsperson hat die AbgBeh gegen die zwingende Vorschrift des § 87 Abs 2 BAO, wonach unter anderem über die Einvernahme von Auskunftspersonen eine Niederschrift aufzunehmen ist, verstoßen, zumal von der Auskunftsperson eine detaillierte Darstellung eines ... mehr lesen...
Die seit 23. Jänner 1985 registrierte beschwerdeführende GmbH, an deren Stammkapital M. und G. (dessen Anteil von seinem Dienstnehmer Z. treuhändig verwaltet wurde) je zur Hälfte beteiligt waren, unterhält ein Betonmischwerk. Im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Betriebsprüfung hielt der Prüfer folgendes fest: Ein Kassabuch oder Kassakonto sei nicht geführt worden. Die Bargeldbewegungen seien daher im Rechnungswesen nicht ordnungsgemäß erfaßt, sondern auf den Bankkonten (E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §45 Abs2;AVG §47;BAO §167 Abs2;BAO §168;BAO §87 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0186
Rechtssatz: Niederschriften, die unter Einhaltung der Bestimmung des § 87 BAO zustande gekommen sind, sind als öffentliche Urkunden anzusehen und begründen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §45 Abs2;AVG §47;BAO §167 Abs2;BAO §168;BAO §87 Abs2;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0186
Rechtssatz: Wenn über Zeugenaussagen keine förmlichen Niederschriften aufgenommen werden und diese Aussagen ledigl... mehr lesen...