Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 12. September 1995 wurde der Beschwerdeführer für den Rückstand von S 68.101,-- an Vergnügungssteuer der W-GmbH (für den Zeitraum von August bis November 1993) und Nebenansprüchen von S 2.374,-- (Säumniszuschlag, Mahngebühr, Pfändungsgebühr, Gerichtskosten sowie Barauslagen) gemäß § 7 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung, LGBl. Nr. 21/1962 (WAO), zur Haftung herangezogen. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Abga... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;BAO §7 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs2;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 5 Abs 2 Wr LAO normiert, daß sich persönliche Haftungen iSd § 5 Abs 1 Wr LAO auch auf Nebenansprüche erstrecken. § 5 Abs 1 Wr LAO erfaßt alle Personen, die nach den Abgabenvorschriften f... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 22. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 5 Abs. 2 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner 1987 bis 31. Jänner 1988 im Betrieb in W, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs2;KO §72 Abs2;LAO Wr 1962 §5 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035;
Rechtssatz: Beim Kostenvorschuß gemäß § 72 Abs 2 KO besteht weder eine gesetzliche Pflicht zur Leistung desselben durch die Abgabenbehörde noch auch eine gesetzliche Pfl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits Komplementärin einer Kommanditgesellschaft war. Über das Vermögen beider Gesellschaften wurden am 29. Oktober 1986 der Ausgleich, am 23. Jänner 1987 der Anschlußkonkurs eröffnet. Die Konkurse wurden am 14. Dezember 1987 aufgehoben, hinsichtlich der KG nach Verteilung des Massevermögens, hinsichtlich der GmbH mangels Kostendeckung. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die persönliche Haftung des Geschäftsführers erstreckt sich gemäß § 7 Abs 2 BAO auch auf Nebenansprüche (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 547). Trifft einen Steuerpflichtigen somit die Haftung für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung, so haftet er auch für den zugehörigen Säumniszuschlag (Hinwei... mehr lesen...