Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer war im Jahr 1999 als Kommanditist an zwei gewerblich tätigen Personengesellschaften beteiligt. Die vom Beschwerdeführer erklärten Gewinn- bzw Verlusttangenten wurden mit Einkommensteuerbescheid 1999 vom 15. Februar 2001 erklärungsgemäß veranlagt. Betreffend die Personengesellschaften wurden (nach ursprünglich erklärungsgemäß erfolgten Feststellungen) Feststellungs- bzw Nichtfeststellungsbescheide erlassen und in der Folge vom Finanzamt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs7 BAO §304 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, unterliegt nach Maßgabe der §§207 ff. Bundesabgabenordnung, BGBl. 194/1961, der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt je nach Art der Abgabe ein Jahr, drei Jahre oder fünf Jahre, bei hinterzogenen Abgaben zehn Jahre (§207 Abs2 BAO). Mit Ablauf des Jahres, in dem eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshand... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz BAO §304 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bundesabgabenordnung, BGBl. 194/1961, läßt die Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei nur in bestimmten, in §303 Abs1 aufgezählten Fällen zu. Der Antrag ist nach §303 Abs2 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an einzubringen, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat. Sodann bestimmt §304 BAO: Die Bundesabgabenordnung, Bundesgesetzblatt 19... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz BAO §207 Abs2 BAO §304 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geän... mehr lesen...