Entscheidungen zu § 285 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/17 97/15/0209

Der Bescheid der belangten Behörde vom 20. September 1995, GZ 6-95/5027/09, wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 20. November 1996, 95/15/0179, hinsichtlich des Abspruches über Umsatzsteuer 1989 bis 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren erneut über Umsatzsteuer 1989 bis 1991 abgesprochen und dabei der Berufung der Beschwerdeführerin teilweise Folge gegeben. Unter Bedachtnahme auf i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 97/15/0209

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §15;AVG §45 Abs2;AVG §47;BAO §167 Abs2;BAO §168;BAO §285 Abs3;BAO §87;BAO §88;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäß aufgenommene Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde (Hinweis Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens/5, § 47 Anm 4). Sie liefert auch im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/8/27 96/13/0180

Der Mitbeteiligte ist Werbegraphiker. Er ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. In der Verlust- und Gewinn-Rechnung für das Jahr 1992 machte er den Ausfall einer im Jahre 1988 entstandenen Forderung gegen seine Ehefrau Belinda K in Höhe von S 143.000,-- als Aufwand geltend. Nach einem entsprechenden Vorhalt legte der Mitbeteiligte ein an Belinda K gerichtetes Mahnschreiben vom 26. April 1993 vor, in dem festgestellt wurde, "daß unsere Rechnung Nr. 7/88 noch offen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1998

RS Vwgh 1998/8/27 96/13/0180

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3;BAO §287 Abs4;BAO §288 Abs1 litc;BAO §288 Abs1 litd;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Wird die Berufungsentscheidung am Schluß der mündlichen Berufungsverhandlung verkündet, so ist dieser Bescheid bereits mit der Verkündung ergangen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2779). Die Übereinstimmung der schriftlichen Ausfertigu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1998

TE Vwgh Beschluss 1994/4/27 93/13/0223

Gemäß Art. 132 B-VG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erheben, wer im Verwaltungsverfahren als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt war. Die Frage, ob Entscheidungspflicht im Sinne dieser Rechtsvorschrift besteht, ist nach den im Einzelfall anzuwendenden einfachgesetzlichen Rechtsvorschriften zu beurteilen. Gegenstand einer Entscheidungspflicht kann nur eine in der Rechtsordnung vorgesehene Erledigung normativen Inhaltes sein, nicht jed... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 93/13/0223

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §44;AVG §56;BAO §285 Abs3;BAO §92 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Frage, ob Entscheidungspflicht iSd Art 132 B-VG besteht, ist nach den im Einzelfall anzuwendenden einfachgesetzlichen Rechtsvorschriften zu beurteilen. Gegenstand einer Entscheidungspfl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

RS Vwgh 1993/2/24 91/13/0149

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3;BAO §287 Abs4;
Rechtssatz: Wird die Berufungsentscheidung mündlich verkündet, hat die Niederschrift über die durchgeführte mündliche Verhandlung klar zum Ausdruck zu bringen, WIE der Senat über die Berufung entschieden hat. Der Hinweis darauf, DAß die Berufungsentscheidung nach Schluß der Beratung verkündet wurde, entspricht diesem Erfordern... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/24 91/13/0149

Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Inhaber einer Kraftfahrzeugwerkstätte. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt Bescheide hinsichtlich Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für die Jahre 1984 bis 1986 auf der Grundlage einer vom Prüfer durchgeführten Schätzung. Im Verfahren über die Berufung gegen diese Abgabenbescheide wurde von der belangten Behörde antragsgemäß eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Der über diese Verhandlung aufge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/22 89/14/0296

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers, den Zweitbeschwerdeführer als weiteren bevollmächtigten Vertreter für die mündliche Berufungsverhandlung zuzulassen, gemäß § 84 BAO abgelehnt. Der Zweitbeschwerdeführer sei in dem vorangegangenen Abgabenverfahren bei der Abgabenbehörde erster Instanz mehrmals ohne Vorlage einer Vollmacht durch Vorsprachen und Überbringung von Unterlagen als Vertreter des abgabepflichtigen Erstbesc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.05.1990

RS Vwgh 1990/5/22 89/14/0296

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1;BAO §285 Abs3;BAO §87 Abs3 litc;BAO §87 Abs4;BAO §88; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: § 87 Abs 4 BAO und § 88 BAO gilt auch für die Niederschrift über die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Berufungssenat. § 285 Abs 3 letzter Satz BAO paßt § 87 Abs 3 lit c BAO nur den Bedürfnissen des Verfahrens vor d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.1990

RS Vwgh 1989/12/13 85/13/0041

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;AVG §46 impl;AVG §66 Abs1 impl;BAO §147 Abs1;BAO §166;BAO §279 Abs2;BAO §285 Abs3;
Rechtssatz: Die AbgBeh zweiter Instanz können notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens auch durch die AbgBeh erster Instanz vornehmen lassen. Schon das zeigt deutlich, daß Organe der AbgBeh erster Instanz im B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1988/11/8 87/14/0197

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990, 218;
Rechtssatz: Selbst wenn die Teilnahme eines einzuschulenden Beamten an der Berufungsverhandlung als Verletzung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit der Verhandlung und damit als Verfahrensmangel werten wollte, könnte der angefochtene Bescheid nur aufgehoben werden, wenn die belangte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1988

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