Der Bescheid der belangten Behörde vom 20. September 1995, GZ 6-95/5027/09, wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 20. November 1996, 95/15/0179, hinsichtlich des Abspruches über Umsatzsteuer 1989 bis 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren erneut über Umsatzsteuer 1989 bis 1991 abgesprochen und dabei der Berufung der Beschwerdeführerin teilweise Folge gegeben. Unter Bedachtnahme auf i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §15;AVG §45 Abs2;AVG §47;BAO §167 Abs2;BAO §168;BAO §285 Abs3;BAO §87;BAO §88;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäß aufgenommene Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde (Hinweis Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens/5, § 47 Anm 4). Sie liefert auch im... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Werbegraphiker. Er ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. In der Verlust- und Gewinn-Rechnung für das Jahr 1992 machte er den Ausfall einer im Jahre 1988 entstandenen Forderung gegen seine Ehefrau Belinda K in Höhe von S 143.000,-- als Aufwand geltend. Nach einem entsprechenden Vorhalt legte der Mitbeteiligte ein an Belinda K gerichtetes Mahnschreiben vom 26. April 1993 vor, in dem festgestellt wurde, "daß unsere Rechnung Nr. 7/88 noch offen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3;BAO §287 Abs4;BAO §288 Abs1 litc;BAO §288 Abs1 litd;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Wird die Berufungsentscheidung am Schluß der mündlichen Berufungsverhandlung verkündet, so ist dieser Bescheid bereits mit der Verkündung ergangen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2779). Die Übereinstimmung der schriftlichen Ausfertigu... mehr lesen...
Gemäß Art. 132 B-VG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erheben, wer im Verwaltungsverfahren als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt war. Die Frage, ob Entscheidungspflicht im Sinne dieser Rechtsvorschrift besteht, ist nach den im Einzelfall anzuwendenden einfachgesetzlichen Rechtsvorschriften zu beurteilen. Gegenstand einer Entscheidungspflicht kann nur eine in der Rechtsordnung vorgesehene Erledigung normativen Inhaltes sein, nicht jed... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §44;AVG §56;BAO §285 Abs3;BAO §92 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Frage, ob Entscheidungspflicht iSd Art 132 B-VG besteht, ist nach den im Einzelfall anzuwendenden einfachgesetzlichen Rechtsvorschriften zu beurteilen. Gegenstand einer Entscheidungspfl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3;BAO §287 Abs4;
Rechtssatz: Wird die Berufungsentscheidung mündlich verkündet, hat die Niederschrift über die durchgeführte mündliche Verhandlung klar zum Ausdruck zu bringen, WIE der Senat über die Berufung entschieden hat. Der Hinweis darauf, DAß die Berufungsentscheidung nach Schluß der Beratung verkündet wurde, entspricht diesem Erfordern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Inhaber einer Kraftfahrzeugwerkstätte. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt Bescheide hinsichtlich Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für die Jahre 1984 bis 1986 auf der Grundlage einer vom Prüfer durchgeführten Schätzung. Im Verfahren über die Berufung gegen diese Abgabenbescheide wurde von der belangten Behörde antragsgemäß eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Der über diese Verhandlung aufge... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers, den Zweitbeschwerdeführer als weiteren bevollmächtigten Vertreter für die mündliche Berufungsverhandlung zuzulassen, gemäß § 84 BAO abgelehnt. Der Zweitbeschwerdeführer sei in dem vorangegangenen Abgabenverfahren bei der Abgabenbehörde erster Instanz mehrmals ohne Vorlage einer Vollmacht durch Vorsprachen und Überbringung von Unterlagen als Vertreter des abgabepflichtigen Erstbesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1;BAO §285 Abs3;BAO §87 Abs3 litc;BAO §87 Abs4;BAO §88; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: § 87 Abs 4 BAO und § 88 BAO gilt auch für die Niederschrift über die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Berufungssenat. § 285 Abs 3 letzter Satz BAO paßt § 87 Abs 3 lit c BAO nur den Bedürfnissen des Verfahrens vor d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder. Neben seinem Einzelunternehmen ist er als Gesellschafter-Geschäftsführer an zwei branchenzugehörigen GmbH beteiligt und zwar an der Dr. B-GmbH und an der B.W.D.-GmbH. Sowohl das Einzelunternehmen des Beschwerdeführers als auch die beiden Gesellschaften wurden abgabenbehördlichen Prüfungen unterzogen. Der Prüfungszeitraum umfaßte beim Einzelunternehmen und der zweitgenannten Gesellschaft die Jahre 1973 bis 1978, bei der erstgenannten Gese... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;AVG §46 impl;AVG §66 Abs1 impl;BAO §147 Abs1;BAO §166;BAO §279 Abs2;BAO §285 Abs3;
Rechtssatz: Die AbgBeh zweiter Instanz können notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens auch durch die AbgBeh erster Instanz vornehmen lassen. Schon das zeigt deutlich, daß Organe der AbgBeh erster Instanz im B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 218;
Rechtssatz: Selbst wenn die Teilnahme eines einzuschulenden Beamten an der Berufungsverhandlung als Verletzung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit der Verhandlung und damit als Verfahrensmangel werten wollte, könnte der angefochtene Bescheid nur aufgehoben werden, wenn die belangte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3; BAO §87 Abs6; BAO § 285 heute BAO § 285 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 285 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3; BAO §87 Abs3; BAO § 285 heute BAO § 285 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 285 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3; BAO §87 Abs6; BAO § 285 heute BAO § 285 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 285 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Am 27. April 1970 suchten die Ehegatten E und L W, die nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligt sind, als Eigentümer der Parzelle Nr. 72 der Katastralgemeinde S um die Bewilligung zur Errichtung von Betriebsräumen für ihren Gast- und Schankgewerbebetrieb an. Es handelte sich dabei um die Abänderung eines bereits genehmigten Bauvorhabens in der Weise, dass im Weg eines Ausbaues an die Stelle von zwei Landarbeiterwohnungen fünf Fremdenzimmer sowie an jene eines Vorr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs4; AVG §44 Abs1; BAO §285 Abs3 impl; BAO §87 Abs5 impl; AVG § 14 heute AVG § 14 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 14 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs3; AVG §15; AVG §44 Abs1; BAO §285 Abs3 impl; BAO §87 Abs4 impl; BAO §88 impl; AVG § 14 heute AVG § 14 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 14 gültig von 01.03.2004... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2; BAO §284 Abs1; BAO §285 Abs3; BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 ... mehr lesen...