Entscheidungen zu § 283 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/19 91/14/0216

Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Er ist als solcher zur Erfüllung betriebsärztlicher Aufgaben bei einem Großunternehmen angestellt und führt außerdem in dessen Bereich eine Ordination, in der er freiberuflich Werksangehörige, deren Familienangehörige und andere Patienten behandelt. Hinsichtlich dieser Tätigkeit hat er mit dem Unternehmer vereinbart, daß ihm gegen Miete die Ordination zur Verfügung steht und unentgeltlich eine Ordinationshilfe sowie ein Techniker beigestellt werden. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 91/14/0216

Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1;BAO §283 Abs3;BAO §76 Abs1 litc;StGB §116;StGB §117; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/5, 405;
Rechtssatz: Es besteht keine Befangenheit eines vom steuerpflichtigen Berufungswerber in Rundschreiben wegen seiner Amtstätigkeit in dieser Berufungssache beleidigten Berichterstatters de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

RS Vwgh 1989/2/28 88/14/0052

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §283 Abs3;BAO §283 Abs4;BAO §76 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 347;
Rechtssatz: Befangenheit hat das (möglicherweise) befangene Organ selbst wahrzunehmen. In einem Berufungssenat hat ein Beisitzer, bei dem ein Befangenheitsgrund zutrifft, selbst dem Senatsvorsitzenden Mitteilung zu machen, der seinerseits für Ersatz zu sorgen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1989

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