RS Vwgh 1992/2/19 91/14/0216

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;
BAO §283 Abs3;
BAO §76 Abs1 litc;
StGB §116;
StGB §117;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1992/5, 405;

Rechtssatz

Es besteht keine Befangenheit eines vom steuerpflichtigen Berufungswerber in Rundschreiben wegen seiner Amtstätigkeit in dieser Berufungssache beleidigten Berichterstatters des Berufungssenates nur deshalb, weil dieser die Ermächtigung zur Strafverfolgung des Berufungswerbers wegen übler Nachrede erteilte.

Schlagworte

Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Verhältnis zu anderen Materien und Normen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140216.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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