Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Mit Wirksamkeit zum 1. Juni 1993 mietete er von seinem Schwager den ersten Stock eines Gartenhauses auf der Liegenschaft seiner Wohnadresse an, sanierte in den Jahren 1993 und 1994 das unbrauchbar gewesene Bestandobjekt durch bauliche Maßnahmen und meldete mit Wirksamkeit von April 1995 das renovierte Bestandobjekt bei der Ärztekammer als zweite Ordination an. Um die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Gel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §283 Abs2;BAO §284 Abs1;BAO §287 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen, dass die Nichtfortsetzung einer Berufungsverhandlung nach deren Vertagung im Zusammenhalt mit dem Umstand, dass der dennoch erkennende Berufungssenat den Berufungsbescheid zudem in anderer personeller Zusammensetzung als jener erlassen hat, in der er die begonnene und nicht mehr fortgese... mehr lesen...