1 Dem vorliegenden Fristsetzungsantrag vom 24. Juli 2023 zufolge habe der Antragsteller am 27. September 2022 Vorlageanträge im Zusammenhang mit Beschwerdevorentscheidungen vom 31. August 2022 an das Finanzamt Österreich gestellt. Bis dato sei über seine Beschwerde vom 11. März 2022 gegen die Einkommensteuerbescheide 2017 bis 2019 vom 8. Februar 2022 noch nicht entschieden worden. Die Frist von sechs Monaten sei bereits abgelaufen. Die Vorlageanträge seien beim Bundesfinanzgericht (... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2016 BAO §264 Abs6 idF 2016/I/117 BAO §265 Abs1 idF 2013/I/014 VwGG §38 BAO § 264 heute BAO § 264 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalls wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. November 2018, Ro 2016/13/0013 (im Folgenden: Vorerkenntnis), verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hob damit das im ersten Rechtsgang ergangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 15. Februar 2016, RV/7103143/2014, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf. 2 Der Verwaltungsgerichtshof sprach im Vorerkenntnis aus, dass die Rechtsauffassung des Bundesfinanzgeri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §262 Abs1 BAO §262 Abs2 BAO §262 Abs3 BAO §262 Abs4 BAO §265 Abs1 BAO §291 Abs1 BAO § 262 heute BAO § 262 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 BAO § 262 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2024 ... mehr lesen...
1 Dem vorliegenden Fristsetzungsantrag vom 11. Dezember 2017 zufolge habe der Antragsteller gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. April 2017 am 23. Mai d.J. Beschwerde eingebracht. Gemäß § 34 VwGVG sei das Verwaltungsgericht verpflichtet, über Anträge von Parteien und Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen zu entscheiden. Ungeachtet dessen habe das Bundesfinanzgerich... mehr lesen...
1 Am 6. Mai 2013 reichte der Revisionswerber seine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2012 ein. Mit Bescheid vom 29. Mai 2013 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer des Revisionswerbers für das Jahr 2012 erklärungsgemäß fest. 2 Die vom Revisionswerber gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Juni 2013 als unbegründet ab. 3 Am 26. September 2016 erhob der Revisionswerber eine Säumnisbeschwerde. Er brachte vor, nach Er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §264 Abs6 idF 2016/I/117; BAO §265 Abs1 idF 2013/I/014; BAO §284 Abs1 idF 2013/I/014; VwGG §38; BAO § 264 heute BAO § 264 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 BAO § 264 gült... mehr lesen...