Entscheidungen zu § 262 BAO

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Beschluss 2020/4/21 LVwG-AV-438/001-2020

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde der „A.“, vertreten durch den Mitinhaber B, *** in ***, gegen den Bescheid des Obmannes des Gemeindeverbandes *** vom 21. Februar 2020, GZ. ***, betreffend die Festsetzung eines lnteressentenbeitrages für das Jahr 2020 nach dem NÖ Tourismusgesetz den BESCHLUSS: 1.      Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2.      Gegen diesen Beschluss ist eine orde... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 21.04.2020

RS Lvwg 2020/4/21 LVwG-AV-438/001-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.04.2020 Norm: BAO §246 Abs1BAO §260 Abs1BAO §262
Rechtssatz: Parteienerklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Maßgeblich ist die Erklärung des Willens, nicht die ihr zugrunde liegenden Ansichten und Beweggründe (vgl VwGH 93/10/0192). Schlagworte Finanzrecht; Tourismusabgabe; Verfahrensrecht; Zurückweisung; Beschwerdele... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 21.04.2020

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