Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über den Antrag (1.) des A, (2.) der B, (3.) des C und (4.) des D, alle vertreten durch E, Rechtsanwalt in ***, ***, der Beschwerde gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 20. November 2019, Zl. ***, betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe nach § 39 NÖ Bauordnung 2014 aufschiebende Wirkung zuzuerkennen den BESCHLUSS: 1. Der Antrag wird als un... mehr lesen...
                    
                    Rechtssatznummer       1               Entscheidungsdatum       13.07.2020                       Norm:        VwGVG 2014 §17BAO §212aBAO §254               
Rechtssatz:          Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist der BAO fremd und daher unzulässig. Über einen möglichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Abgabe gemäß § 212a BAO hat auch im Beschwerdeverfahren die Abgabenbehörde zu entscheiden.                         Schlagworte       Finanzrecht; Aufschließungsab...                    mehr lesen...                
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerden von Herrn A, ***, ***, von Frau C, vertreten durch Herrn A, ***, *** und von Frau D, vertreten durch Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** mit dem Bescheiddatum 04. Dezember 2017 (ohne Aktenzahl), mit welchem über die Berufung des Herrn A gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 19. Ju... mehr lesen...
                    
                    Rechtssatznummer       1               Entscheidungsdatum       17.08.2018                       Norm:        BAO §101 Abs1BAO §212aBAO §254               
Rechtssatz:          Entspricht der 
Spruch:  und/oder die 
Begründung:  eines Bescheides des Kollegialorganes nicht der vorangegangenen Beschlussfassung des Kollegialorganes, dann ist dies eine der Unzuständigkeit gleichkommende Rechtswidrigkeit, weil diesem Bescheid, welcher nach seinem Erscheinungsbild intendiert, dem Kollegialorgan zugerec...                    mehr lesen...                
                    
                    Rechtssatznummer       2               Entscheidungsdatum       17.08.2018                       Norm:        BAO §101 Abs1BAO §212aBAO §254               
Rechtssatz:          Der Datierung eines Bescheides kommt keine rechtliche Bedeutung zu, weil die Rechtswirkungen eines Bescheides erst durch seine Erlassung ausgelöst werden (vgl. VwGH 85/18/0054).                         Schlagworte       Finanzrecht; Verfahrensrecht; Bescheid; aufschiebende Wirkung; Beschlussdeckung; Kollegialorgan;  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Rechtssatznummer       3               Entscheidungsdatum       17.08.2018                       Norm:        BAO §101 Abs1BAO §212aBAO §254               
Rechtssatz:          Rechte, die durch eine Entscheidung einer unzuständigen Behörde verletzt wurden, sind selbst dann [von der Behörde] wahrzunehmen, wenn sie nicht geltend gemacht wurden (vgl. VwGH 83/05/137).                         Schlagworte       Finanzrecht; Verfahrensrecht; Bescheid; aufschiebende Wirkung; Beschlussdeckung; Koll...                    mehr lesen...