Die Beschwerdeführerin ist seit dem Jahr 1999 als Versicherungsagentin tätig. Da sie für die Jahre 1999 und 2000 keine Einkommensteuererklärungen abgegeben hatte, musste das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen im Schätzungswege ermitteln. Auf dieser Grundlage setzte es die Einkommensteuer für 1999 und 2000 mit Bescheiden vom 13. Februar 2002 fest. Eine Einkommensteuererklärung 1999 reichte die Beschwerdeführerin am 18. Februar 2002, eine Einkommensteuererklärung 2000 am 3. Juli 2002 ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135;BAO §205 Abs1;BAO §252 Abs2;BAO §295 Abs3;
Rechtssatz: § 252 Abs. 2 BAO erfasst Fälle, in denen ein Abgabenbescheid die gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Grundlage für einen davon abzuleitenden anderen Abgabenbescheid abgibt. Dazu gehört der Verspätungszuschlag (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2591), dazu gehören auch die Anspruchszinsen. Anspruchs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 28. Jänner 1991 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 1989 und 1990 ein, in denen er Umsätze und Einkünfte aus einer Tabaktrafik auswies. Zusätzlich zu diesen Steuererklärungen legte der Beschwerdeführer für das Jahr 1990 eine Erklärung für Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften), in der ein Veräußerungsgewinn ausgewiesen war, an dem der Beschwerdeführer sowie seine beiden Söhne zu je einem Drittel Anteil hatten. E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs2;BAO §296;
Rechtssatz: Die in einem Bescheid betreffend Gewerbesteuer auf § 252 Abs. 2 BAO gestützte
Begründung: , wonach ein im Einkommensteuerbescheid ermittelter Gewinn nicht in einer Berufung gegen den Gewerbesteuerbescheid bekämpft werden könne, ist nicht zutreffend (Hinweis Ritz, BAO2, Tz 3 zu § 296, mwN). European... mehr lesen...
Im Zuge einer im Unternehmen der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stieß der Prüfer auf dem Konto "Fremdarbeit" auf Rechnungen einer Firma J. in Höhe von S 236.600,-- für das Wirtschaftsjahr 1987 und von S 504.075,-- für das Wirtschaftsjahr 1988. Aus diesen Rechnungen waren auch Vorsteuerbeträge von der Beschwerdeführerin geltend gemacht worden. Erhebungen des Prüfers ergaben, daß die Firma J. nicht auffindbar war. Ein Unternehmen mit der vom Rechnungsausst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §252 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 91/13/0235 3 Stammrechtssatz Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sind Grundlagenbescheide für Gewerbesteuermeßbescheide (Hinweis E 25.10.1994, 90/14/0181; Ritz, BAO-Kommentar, § 252, Textziffer 9). ... mehr lesen...
Im Bericht über die bei der Beschwerdeführerin, einer KG, für den Zeitraum 1983 bis 1985 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung wird ausgeführt, sie betreibe ein Rechenzentrum und erbringe Rechenleistungen für ihre Gesellschafter (Steuerberater). Es würden auf der EDV-Anlage der Beschwerdeführerin mittels selbst erstellter Buchhaltungs-, Lohnverrechnungs-, Kostenrechnungs- und Fakturierungsprogramme die in den Steuerberatungskanzleien bzw. bei den Klienten aufbereiteten Daten verarb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §252 Abs2;BAO §252;
Rechtssatz: Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sind Grundlagenbescheide für Gewerbesteuermeßbescheide (Hinweis E 25.10.1994, 90/14/0181; Ritz, BAO-Kommentar, § 252, Textziffer 9). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:19911... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Ehegatten und führen einen Fleischhauerei- und Gastgewerbebetrieb. Die Einkünfte aus diesem einheitlichen Gewerbebetrieb werden gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1982 bis 1984 traf der Betriebsprüfer nach Durchführung einer "Vermögensdeckungsrechnung" die Feststellung, eine Gegenüberstellung der "verfügbaren Mittel" und der "Mittelverwendung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs2;BAO §252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0193 E 27. Mai 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die durch § 192 BAO und § 252 Abs 2 BAO geschaffene Bindungswirkung - auch noch nicht in Rechtskraft erwachsener - Feststellungsbescheide besteht auch in Ansehung einheitlich und gesondert festzustellender gewerblicher Gewinne (Hinweis E 24.5.1... mehr lesen...
In einem die Veranlagungszeiträume 1981 und 1982 betreffenden Körperschaft- und Gewerbesteuerverfahren war - im Zusammenhang mit der Anerkennung oder Nichtanerkennung von bestimmten Teilwertabschreibungen betreffend Beteiligungen an Tochtergesellschaften der Beschwerdeführerin - die Höhe der für diese Zeiträume zu ermittelnden Verluste der Beschwerdeführerin strittig. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes vertrat die Beschwerdeführerin die Ansicht, daß in den entsprechenden Bescheiden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §189;BAO §190;BAO §191 Abs3;BAO §198 Abs2;BAO §252 Abs2;BAO §295;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;KStG 1966 §23;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Dem Ausspruch eines Verlustes oder eines negativen Gesamtbetrages der Einkünfte im betreffenden KSt-Bescheid (KSt-Veranlagungsbescheid) kommt eine, wenngleich außerhalb von § 191 Abs ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber für das Grundstück der beschwerdeführenden Partei in W, (EZ n1, KG K), Grundsteuer für Zeiträume ab dem Kalenderjahr 1982 festgesetzt. Soweit im Beschwerdefall noch von Bedeutung, mit der Begründung: , die Grundsteuer sei ohne Rücksicht auf die gegen die Richtigkeit der Meßbescheide erhobenen Einwände durch Anwendung des Hebesatzes von 420 v.H. auf die vom Finanzamt jeweils festgestellten Steuermeßbeträge zu bere... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §195;BAO §252 Abs2;GrStG §18 Abs1;GrStG §28;LAO Wr 1962 §147a Abs1;LAO Wr 1962 §197;
Rechtssatz: Die ausdrücklich auch für den Fall, daß Meßbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind, normierte Bindung an den
Spruch: solcher Bescheide schließt es aus, daß die die Grundsteuer festsetzende Behörde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Gesellschafterin einer OHG, in deren Betrieb im Jahre 1964 eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche die Erlassung berichtigter Gewinnfeststellungsbescheide für die Jahre 1959 bis 1963 zur Folge hatte. Es kam sodann auch zu einer Änderung der Einkommensteuerbescheide der Beschwerdeführerin für die gleichen Jahre, wobei die Feststellungen aus den Gewinnfeststellungsbescheiden auch den betreffenden Einkommensteuerbescheiden zugrunde gelegt wurden. Die Be... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185 BAO §192 BAO §252 Abs2 BAO § 185 heute BAO § 185 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 185 gültig von 01.01.1962 bis 28.02.2014 ... mehr lesen...