RS Vwgh 2004/7/7 2000/13/0015

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §252 Abs2;
BAO §296;

Rechtssatz

Die in einem Bescheid betreffend Gewerbesteuer auf § 252 Abs. 2 BAO gestützte Begründung, wonach ein im Einkommensteuerbescheid ermittelter Gewinn nicht in einer Berufung gegen den Gewerbesteuerbescheid bekämpft werden könne, ist nicht zutreffend (Hinweis Ritz, BAO2, Tz 3 zu § 296, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130015.X04

Im RIS seit

03.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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